Wie finden Studienfach und Studierende zusammen? Über den NC? Über einen Auswahltest? Am besten über Beides, rät der Psychologe Olaf Köller.
Bisher ist der Numerus Clausus (NC) das häufigste Auswahlkriterium der Universitäten für ihre Studienbewerber. Doch der Notendurchschnitt sagt nicht alles über die Fähigkeiten der Studierenden aus. Außerdem sind gute Abi-Noten natürlich kein Garant für ein erfolgreiches Studium. Die TU München hat seit 2000 ein eigenes Auswahlsystem. Nicht nur die Note zählt bei der Zulassung, sondern auch die Person. Obwohl das Münchener Modell erfolgreich ist, soll es künftig beschnitten werden.
Gutes Abitur - bessere Chancen im Studium
Kombination aus Abiturnote und individuellem Auswahlverfahren
Grund genug, sich mal damit auseinanderzusetzen, wie aussagekräftig die Abiturnote ist. Nach wie vor gilt: Wer ein gutes Abitur macht, hat bessere Chancen, erfolgreich zu studieren, sagt der Psychologe Olaf Köller. Es hat sich aber auch herausgestellt: Wenn eine Uni ihre Studierenden mithilfe eines mehrstufigen Verfahrens auswählt, sind die Erfolgschancen noch höher. Für Olaf Köller ist also klar: Am besten fährt eine Uni mit einer Kombination aus Abiturnote und einem individuellen Auswahlverfahren mit Auswahlgespräch und -test.
Wenn eine Uni nicht nur auf den NC setzt, bedeutet das natürlich auch mehr Aufwand. Und hier rät Olaf Koeller zu einem mehrstufigen Verfahren. Also zum Beispiel Bewerber erst einen schriftlichen Test machen zu lassen und dann die besten Bewerber zum Interview laden.
"Wenn kein Match da ist, zwischen dem, was mich interessiert und dem, was ich studiere, dann werde ich eher abbrechen."
Das Bundesverfassungsgericht überprüft gerade, ob die Auswahl per NC für das Medizinstudium zulässig ist. Olaf Köller findet es richtig, die Abiturnote weiterhin zu berücksichtigen – wenn sie nicht allein über den Studienplatz entscheidet.
Und wie sieht es jetzt aus, das perfekte Auswahlverfahren für einen Studienplatz? Die Abiturnote, dann ein größerer Gruppentest und anschließend ein Interview, sagt Olaf Köller. Und das Interview soll dabei vor allem eines klären: Passen die Interessen der Studienbewerber zum Studienfach, das sie sich ausgesucht haben.
Update vom 19.12.2017
Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Medizin ist teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute (19.12.2017) entschieden. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln, die es neben der Abiturnote gibt - es geht zum Beispiel um Eignungsgespräche. Die müssten Universitäten laut Gericht standardmäßig anbieten.
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