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Julian Assange wird nicht an die USA ausgeliefert, hat eine britische Richterin entschieden. Warum ihr Urteil trotzdem alle Investigativ-Journalisten einschüchtert, erklärt Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen.

Julian Assange droht vorerst keine Auslieferung an die USA. Das zuständige Gericht in London hat am 04.01.2020 das Auslieferungsgesuch der Vereinigten Staaten vorläufig zurückgewiesen. Die Richterin des Westminster Magistrates' Court, Vanessa Baraitser, hat in ihrer Entscheidung auf den labilen Gesundheitszustand des Wikileaks-Gründers und Whistleblowers hingewiesen.

Er leide unter Autismus, klinischer Depression und habe ein erhöhtes Risiko, sich selbst zu verletzen und Selbstmord zu begehen. Ihn erwarten in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Das Land hatte das Auslieferungsverfahren angestrengt.

"Die Zulassung eines Auslieferungsverfahrens ist eine politische Entscheidung. Großbritannien hat einen Sündenfall begangen."
Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen Deutschland, Geschäftsführer

Unterstützerinnen und Unterstützer von Julian Assange hatten immer wieder vor politischer Verfolgung des gefangenen Aktivisten gewarnt. Christian Mihr erklärt, dass bereits die Verhandlung des amerikanischen Auslieferungsgesuchs eine politische Entscheidung von britischer Seite ist.

Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen zeigt sich entsetzt über den Verlauf und die Organisation des Prozesses in London. Als internationaler Beobachter sei er in der Türkei und in Russland eine bessere Behandlung gewöhnt, verglichen mit der Abweisung, die er während des Assange-Auslieferungsprozesses von britischer Seite erfahren habe. Er sagt: "Ich bin nachhaltig erschüttert von diesem Verfahren."

Nationale Sicherheit versus Pressefreiheit

Die Richterin kommt auf Seite 36 zu dem Schluss, Julian Assange habe in Komplizenschaft mit Chelsea Manning Informationen gestohlen. Damit habe sich Julian Assanges Tätigkeit von der eines gewöhnlichen investigativen Journalisten unterschieden.

Auch Medienschaffende müssten sich an grundlegende Strafgesetze halten. Die Pressefreiheit sei nicht absolut und müsse gegenüber nationalen Sicherheitsinteressen abgewogen werden – so steht es in der richterlichen Entscheidung auf Seite 49.

Insbesondere diese Argumentation bewertet Christian Mihr als einschüchterndes Signal gegenüber allen investigativen Journalisten.

"Das Urteil hat einen sehr bitteren Beigeschmack. Die Richterin hat in der Sache den USA Recht gegeben. Das ist ein Einschüchterungssignal an investigativ arbeitende Journalisten weltweit."
Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen Deutschland, Geschäftsführer

Richterin Vanessa Baraitser schloss sich darüber hinaus nicht dem Argument der Verteidigung an, die Veröffentlichungen seien notwendig gewesen, um eine Lebensgefahr oder schwerwiegende Verletzungen von einzelnen Personen oder Gruppen abzuwenden. Ihrer Begründung Zufolge sieht sie zudem keine Beweise dafür, dass Julian Assange in den USA ein unfaires Verfahren erwarten könnte.

Hintertür für Verfolgung von Journalistinnen bleibt offen

Dem Auslieferungsantrag nur deshalb nicht stattzugeben, weil Julian Assange in schlechter gesundheitlicher Verfassung sei, lasse eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten weltweit, die geheime Informationen von großem öffentlichen Interesse veröffentlichen, wie es Julian Assange getan hat, sagte Christian Mihr. Es liege jetzt an den USA, die Anklage fallen zu lassen oder ihn politisch zu begnadigen.

Entscheidung ab Mitte 2021

Das Auslieferungsverfahren in London hatte im Februar 2020 begonnen und war im September fortgesetzt worden. Es wird erwartet, dass die unterlegene Seite Berufung einlegt. Eine endgültige Entscheidung wird nicht vor Mitte 2021 erwartet. Ein juristisches Detail: Genaugenommen enden solche Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern einer richterlichen Entscheidung.

Julian Assange sitzt seit April 2019 in der britischen Hauptstadt in Haft. Die USA werfen dem 49-jährigen Australier Spionage und Geheimnisverrat vor. Hintergrund ist die Veröffentlichung von geheimen militärischen und diplomatischen Dokumenten mittels der Plattform Wikileaks im Jahr 2010.

Das Video eines US-Kampfhubschraubereinsatzes im Irak dürfte die bekannteste Veröffentlichung sein. Es wurde unter dem Namen "Collateral Murder" veröffentlicht und zeigt unter anderem den tödlichen Angriff auf zwei Kriegsberichterstatter der Presseagentur Reuters und Zivilisten. Dazu läuft als Tonspur die Kommentierung der amerikanischen Hubschrauberbesatzung.

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Shownotes
Julian Assange bleibt in London
Reporter ohne Grenzen: Assange-Urteil schüchtert Investigativ-Journalisten ein
vom 04. Januar 2021
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen Deutschland, Geschäftsführer