Fast alle Bundesländer haben in den vergangenen Jahren neue Denkmalschutzgesetze eingeführt. Im Kern sagen sie aus: Fundsachen ohne Eigentümer - zum Beispiel historische Gegenstände - gehören dem Land und nicht wie im Bürgerlichen Gesetzbuch angedacht dem Finder und Landeigner.
Finden Schatzsucher Gegenstände mit historischem Wert, schlägt das Schatzregal zu. Das besagt, dass herrenlose Gegenstände beim Auffinden automatisch Eigentum des Staates werden. Schatzsucher wie Axel Thiel sind darüber wenig erfreut. Seine Schatzsuche hat sich Axel Thiel extra genehmigen lassen, allerdings sind 95 Prozent von dem, was er mit seiner Sonde im Boden findet, Müll.
Misstrauen zwischen Archäologen und Schatzsuchern
Solange es sich bei den Funden nicht um Gegenstände mit "hervorragenden wissenschaftlichen Wert" handelt gilt nach wie vor die Hadrianische Teilung: Hälfte Finder, Hälfte Bodenbesitzer. Der Denkmalschutz entscheidet über den Wert, doch die Schatzsucher befürchten, dass sich die Behörden am liebsten alles unter den Nagel reißen wollen. Scheinbar unversöhnlich stehen sich Archäologen und Sondengänger jetzt gegenüber.