"Hat sich bemüht" ist schon mal nicht so toll. Welche Botschaften in deinem Arbeitszeugnis stecken und was deine Rechte sind: ein Überblick.
"Hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt." Oder "Entsprach im Allgemeinen den Anforderungen." Sollten Sätze wie diese in eurem Arbeitszeugnis stehen, solltet ihr jetzt mal aufhorchen: Das ist nämlich gar nicht gut. Entspricht so etwa einer Schulnote Vier. Das geht natürlich besser. Aber Vorsicht: Ganz übertrieben positiv formulierte Bewertungen verheißen auch nichts Gutes: "Was zu stark betont wird, ist oft ein Indiz für das Gegenteil", sagt Ulrich Hallermann, Anwalt für Arbeitsrecht.
Jedes zweite Arbeitszeugnis ist nicht in Ordnung
Formale Fehler - etwa eine falsche Gliederung, die fehlende Unterschrift vom Chef, ein falsches Datum: Jedes zweite Arbeitszeugnis ist nicht korrekt, sagt der Fachanwalt.
Falls die Firma sich weigert, ein Arbeitszeugnis auszustellen, rät Ulrich Hallermann dazu, selbstbewusst zu sein. Jeder hat ein Recht auf solch ein Zeugnis. Und im Zweifelsfall wolle kein Arbeitnehmer riskieren, deswegen vor ein Arbeitsgericht gezerrt zu werden. Für die erste Instanz benötigten Arbeitnehmer nicht mal einen Anwalt.
Anspruch währt drei Jahre
Allerdings: Nach drei Jahren erlischt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Zu spät solltet ihr euch also nicht um ein solches kümmern. Oder aber ihr wisst souverän mit der Lücke umzugehen: Es geht in manchen Branchen auch ohne, wie unsere Reporterin erfuhr. Sie selbst musste auch schon lange keines mehr vorzeigen.
- Das heißt nichts Gutes | Was hinter den Formulierungen im Arbeitszeugnis steckt