Wenn wir in unserem bisherigen Job aufhören, haben wir Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In bestimmten Branchen ist dieser Nachweis sogar sehr wichtig für die Bewerbung. Aber: Nicht alles, was darin gut klingt, ist tatsächlich ein Lob.
Anschreiben und Lebenslauf sind bei einer Bewerbung klassische Unterlagen, die abgefragt werden. In vielen Fällen kommt ein Arbeitszeugnis noch hinzu. Darauf achten besonders Unternehmen in konservativen Branchen, sagt Karriereberaterin Silke Koppitz. Sie hat früher auch als Personalerin gearbeitet.
"Arbeitszeugnisse sind eine Wissenschaft für sich."
Arbeitszeugnisse sind aber nicht so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Denn: Es gibt bestimmte Codes, die dafür verwendet werden. Die verstehen vor allem Personaler*innen. Für sie sind Arbeitszeugnisse in erster Linie geschrieben.
Auf Codes und Formulierungen achten
Es gibt beispielsweise Codes zum Thema:
- Wie arbeite ich mit anderen zusammen?
- Wie bleibe ich auf dem neusten Stand?
- Bin ich zuverlässig?
Auch der Schlussteil des Zeugnisses verrät etwas über unser letztes Arbeitsverhältnis. An der Stelle kann beispielsweise erwähnt werden, wer entschieden hat, dass wir dort aufhören zu arbeiten: Wurde man gekündigt oder war das der eigene Wunsch? Finden die Arbeitgeber*innen es schade, dass wir gehen und wünschen sie uns sogar Erfolg für die neue Stelle? "All das sind versteckte Hinweise, die wir Personaler*innen ganz anders lesen als jemand, der nicht vom Fach kommt", erklärt die Karriereberaterin.
Wohlwollende Formulierung ist Pflicht
Dabei kommt es auch darauf an, was hervorgehoben und was weggelassen wird. Wenn im Zeugnis zum Beispiel steht, dass wir pünktlich waren, klingt das erst mal positiv. Für Personaler*innen sei das aber eher ein Hinweis darauf, dass es wenig anderes über unsere Arbeit zu berichten gibt, das erwähnenswert ist.
"Im Endeffekt ist es eine Formalie: In der Regel wollen die Arbeitgeber ein Zeugnis sehen – vor allem in sehr konservativen Branchen."
Auffällig sind auch negative Aussagen. Denn: Wer ein Arbeitszeugnis ausstellt, ist rechtlich dazu verpflichtet, es wohlwollend zu formulieren. Das bedeutet: Arbeitszeugnisses lesen sich in der Regel positiv. Ein negatives Thema, das dort explizit aufgeführt wird, schlägt dann noch mal mehr ins Gewicht.
Was Personaler*innen auch helfen kann, sind Referenzen von ehemaligen Chef*innen oder Vorgesetzten. Wenn sie damit einverstanden sind, können wir ihre Kontaktdaten zum Beispiel im Lebenslauf angeben. So kann die neue Arbeitgeberin mit unserem früheren Chef im direkten Kontakt mehr über die vorherige Zusammenarbeit erfahren.