Eine Italienerin hat bezahlten Sonderurlaub bekommen, damit sie sich um ihren Hund kümmern kann. Wir fragen uns, wie tierlieb deutsche Arbeitgeber sind - oder sein müssen.
Der neue Kollege riecht zwar etwas streng, wenn er das Maul aufmacht, aber alle finden ihn super und knuddeln ihn auch gerne mal. Hunde am Arbeitsplatz sind in manchen Unternehmen ganz selbstverständlich, in anderen streng verboten. Allgemein lässt sich sagen: Es gibt kein grundsätzliches Recht darauf, dass wir unsere Haustiere mit zur Arbeit nehmen dürfen. Das müssen wir persönlich mit unseren Chefs klären.
Sollte es jedoch verboten sein, und wir bringen den Hund trotzdem mit, dann droht uns erst eine Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß sogar die fristlose Kündigung.
"Wenn ich ohne ihn komme, dann ist die erste Frage immer: Wo ist Dobby?"
Dobby darf mit in die Redaktion
Wenn Chefs oder Chefinnen über Tiere am Arbeitsplatz entscheiden, sollten sie dabei auch Rücksicht auf anderere Mitarbeiter nehmen - auf eventuelle Tierhaarallergien oder zum Beispiel Angst vor Hunden.
Unsere Kollegin Meike Rosenplänter hat seit einigen Monaten einen Australian Shephard, der Dobby heißt und mit in die Redaktion kommen darf. Sie hat vorher nicht nur die Erlaubnis bei den Chefs eingeholt, sondern auch mit Kollegen und Kolleginnen drüber gesprochen.
"Ich habe eine Email an alle geschickt und gesagt: Wenn jemand Angst vor Hunden hat oder allergisch ist, dann soll er Bescheid geben, damit ich ihn fernhalte. Bis auf zwei Kollegen haben ich nur positive Rückmeldungen bekommen."
Im Fall, dass ein Hund im Büro den Teppich ruiniert oder einen Kollegen beißt, haftet natürlich der Besitzer. Das ist genau das Gleiche wie auf der Straße oder an anderen Orten. Dafür gibt es aber auch spezielle Versicherungen, zum Beispiel eine Hundehaftpflichtversicherung, die in einigen Bundesländern sogar Pflicht ist.
Kranke Hunde
Wenn der Hund krank ist, und wenn es ansonsten wirklich niemanden gibt, der sich um das Tier kümmern könnte, dann ist es auch in Deutschland möglich, dass Arbeitnehmer freigestellt werden, erklärt Eric Maas, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 2016 hatte das Landesarbeitsgericht Nürnberg ein Urteil zu einer solchen Situation gefällt. Also ähnlich wie in Italien.
In Italien hat sich eine Frau bei ihrem Arbeitgeber zwei bezahlte Urlaubstage erstritten, um ihren kranken Hund zu pflegen und um mit ihm zum Tierarzt zu gehen. Der Grund, warum die Universitätsangestellte Recht bekam, ist das strenge italienische Gesetz, das das Tierwohl regelt. Das Wohl eines Tieres hat in Italien einen hohen Stellenwert. Wenn zum Beispiel eine Hundehalterin ihr Tier "schwer leiden" lässt, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.