©
© IMAGO / NurPhoto
Arbeitsrecht | 24. August 2023
Extreme Beleidigungen in Whatsapp-Gruppe können zur Kündigung führen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat einen Präzedenzfall geschaffen: Wer sich extrem beleidigend und rassistisch in einer Chatgruppe über seinen Arbeitgeber äußert, darf rechtlich gesehen gekündigt werden.