Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden: Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern und anderer religiöser Zeichen verbieten - aber nur unter bestimmten Umständen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten, wenn weltanschauliche Zeichen in der Firma generell verboten sind und es dafür gute, sachliche Gründe gibt. Dann stellt ein Verbot laut des Gerichtshofes keine Diskriminierung dar. Geklagt hatten zwei muslimische Frauen aus Frankreich und Belgien. Beiden war gekündigt worden, weil sie am Arbeitsplatz ein Kopftuch getragen hatten.
"In Europa gelten die Werte Europas. Deshalb ist es richtig, dass Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz unter bestimmten Umständen untersagen können."
Die Belgierin Samira A. hatte schon einige Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet, das sich auf Sicherheit und Rezeptionsdienste spezialisiert hat, als sie eines Tages mit Kopftuch zur Arbeit kam. Die Folge: Ihr wurde gekündigt. Ihr Arbeitgeber berief sich dabei auf eine Betriebsvereinbarung im Unternehmen. Darin ist festgelegt, dass sichtbare religiöse, philosophische und religiöse Symbole am Arbeitsplatz verboten sind. Eine Regelung, die nach Ansicht der Richter in Luxemburg rechtens ist, wenn damit eine "Politik der politischen, philosophischen und religiösen Neutralität" verfolgt wird. Allerdings dürften durch solche Regelungen nicht einzelne Gruppen besonders stark getroffen werden.
Beschwerde des Kunden reicht nicht
Anders der Fall der Französin Asma B. Sie arbeitete schon einige Jahre mit Kopftuch als Softwaredesignerin bei einer IT-Firma, als sich ein Kunde über sie beschwerte. Asma wurde gekündigt, weil sie sich weigerte, künftig ohne Kopftuch beim Kunden zu erscheinen. Das Urteil der Richter: Als Kündigungsgrund reicht es nicht aus, dass ein Arbeitgeber den Wünschen eines Kunden entsprechen will, der nicht mit einer Frau mit Kopftuch zusammenarbeiten will.
"Es sendet ein Signal an alle religiösen Gruppen in Europa."
In beiden Fällen müssen jetzt die zuständigen Gerichte in Belgien und Frankreich entscheiden - und dabei die Maßgabe aus Luxemburg berücksichtigen. Schon kurz nach Verkündung des Urteils gab es Kritik an der Entscheidung. Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, fürchtet, es könne für muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, künftig noch schwieriger werden, einen Job zu finden. Ihr Rat: Jeder Arbeitgeber solle sich gut überlegen, ob er künftig durch ein Kopftuchverbot qualifizierte Bewerberinnen ausschließen will.
Amnesty International begrüßte das Urteil, warnte aber gleichzeitig davor, ein Bann für religiöse Symbole könne auch Vorurteile gegenüber bestimmten Gruppen schüren. Auch Frauenrechtlerin Seyran Ates kann der Entscheidung aus Luxemburg etwas abgewinnen. "Die allerwenigsten Arbeitgeber wollen, dass in ihren Betrieben Religionskriege stattfinden oder aufgrund von religiösen Empfindlichkeiten die Atmosphäre zerstört wird", sagte sie SWR Aktuell.
"Die Richter des EuGH könnten mit ihrer heutigen Entscheidung das Tor geöffnet haben, dass muslimische Frauen in Europa weiter Diskriminierungen ausgesetzt werden"