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Wenn Abgeordnete des Bundestags etwas ganz genau wissen wollen, richten sie einen Untersuchungsausschuss ein. Nur ein Viertel der Abgeordneten muss dafür stimmen. Auch im Fall Wirecard wurde ein Untersuchungsausschuss eingerichtet.

Grüne, FDP und Linkspartei wollen den Wirecard-Skandal von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss durchleuchten lassen. Sie sehen klare Hinweise auf Fehlverhalten bei der Bundesregierung und bei anderen verantwortlichen Instanzen. Das inzwischen insolvente Unternehmen soll jahrelang die Bilanzen gefälscht haben, ohne dass staatliche Prüfstellen – insbesondere die Bafin – und private Prüfstellen – insbesondere die Wirtschaftsprüfer Ernest and Young – dies bemerkt haben.

Von September 2018 war das Unternehmen im Aktienindex DAX gelistet. Insgesamt sind rund 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Das ehemalige Vorstandsmitglied Jan Marsalek ist auf der Flucht.

Ziel ist Transparenz

Julia Reuschenbach ist Politikwissenschaftlerin. Sie sagt, dass wichtigste Ziel eines Untersuchungsausschusses sei Transparenz herzustellen und das in möglichst kurzer Zeit. Im Fall Wirecard sollen die Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts im Frühjahr 2021 vorliegen. Grundsätzlich ist die Arbeit dieser Gruppen aber unbefristet.

"Das Parlament ist an den Untersuchungsauftrag gebunden, den die Antragsteller in ihrem Text formuliert haben."
Julia Reuschenbach, Politikwissenschaftlerin, Universität Bonn

Für seine Arbeit stehen Untersuchungsausschüssen unter anderem die folgenden Mittel zur Verfügung. Ein Untersuchungsausschuss darf:

  • Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens vorladen
  • Erzwingen, dass diese Zeugen vor dem Ausschuss auftauchen
  • Sachverständige anhören
  • Akteinsicht beantragen

Voraussichtlich werden auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Fragen der Ausschussmitglieder beantworten müssen. Im Grundgesetz ist allgemein festgelegt, wie Untersuchungsausschüsse arbeiten, wie sie einberufen werden und wie sie zusammengesetzt sind. Seit 2001 regelt das ein eigenes Gesetz. Die wohl wichtigste Regel ist, dass für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses die Stimmen von mindestens einem Viertel der Parlamentarierinnen und Parlamentarier erforderlich sind.

Regierungsarbeit wird geprüft

In dem Gremium sind dann die Fraktionen des Bundestages entsprechend ihrer Fraktionsstärke vertreten.

"Im Fall Wirecard sind jetzt sechs Vertreterinnen und Vertreter für CDU/CSU, vier für die SPD und jeweils zwei für die weiteren Parteien vorgesehen."
Julia Reuschenbach, Politikwissenschaftlerin, Universität Bonn

Für den Vorsitz gelten die Regelungen des Ältestenrates des Bundestags. Nach dem Rotationsprinzip könne es nun sein, dass ein Mitglied der AfD-Fraktion diese Aufgabe übernimmt.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Arbeit im Parlament
So untersuchen Abgeordnete die Regierungsarbeit
vom 10. September 2020
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Julia Reuschenbach, Politikwissenschaftlerin, Universität Bonn