Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es seit mittlerweile zehn Jahren. Kein Mensch darf wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner Herkunft, seiner Religion oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Die Realität sieht oft anders aus.
Der Anwalt Ersin Tasar aus Dusiburg hat im Januar 2013 mehrmals versucht, sich in einem Fitnessstudio anzumelden. Das hat damals mit einer Rabattaktion neue Kunden angelockt. Ersin Tasar bekam eine Ablehnung - mehrfach. Irgendwann dachte er, dass das mit seinem ausländischen Namen zu tun haben könnte. Andere Männer vor ihm hatten das gleiche Problem: Sie hatten keine deutschen Namen und bekamen vom Fitnessstudio Absagen. Ersin Tasar klagte gegen das Studio. In seiner Klage bezog er sich auf das AGG.
Klage abgewiesen
Der Prozess zog sich 2,5 Jahre hin. Am Ende wurde Ersin Tasars Klage abgewiesen mit der Begründung, er habe keine konkreten Beweise, die belegen, dass das Fitnessstudio ihn diskriminiert hat. Vor Gericht reichte es zum Beispiel nicht aus, dass der Vater eines ehemaligen Mitarbeiters des Fitnessstudios am Telefon sagte, dass dort immer wieder Migranten aussortiert worden seien.
Beweise für Diskriminierung
Um den Prozess zu gewinnen, hätte Ersin Tasar konkretere Indizien gebraucht. Zum Beispiel eine Stellenausschreibung, die sich nur an Deutsche, Männer oder unter 30-Jährige richtet. Solche konkreten Beweise für Diskriminierung gibt es meist aber nicht.
Damit das Anti-Diskriminierungsgesetz in Zukunft besser in die Praxis umgesetzt werden kann, müssten zum Beispiel die Fristen für Anzeigen verlängert werden: Betroffene haben bislang nur acht Wochen Zeit eine Diskriminierung zur Anzeige zu bringen. Außerdem wäre eine Mindeststrafe angebracht: Wer gegen das AGG verstößt, muss meistens nur ein paar hundert Euro Strafe zahlen. Viele Unternehmen zahlen das oft aus der Portokasse und empfinden die Strafe darum nicht als abschreckend.