Frankreich will verhindern, dass Menschen, die jünger als 18 sind, im Netz Pornos gucken. Wie die Anbieter das gewährleisten, bleibt ihnen überlassen. Und doch steht jetzt schon fest: Das Vorhaben ist schwierig umzusetzen.
Was tun, damit Minderjährige im Netz keine Pornos gucken können? Diese Frage ist so alt wie das Internet. Viele Länder setzen auf folgende Strategie: Menschen unter 18 Jahren sollen Pornos gar nicht erst aufrufen können, weil ihnen technisch der Zugang verwehrt wird. Einfach ist das nicht, wie das Beispiel Großbritannien zeigt. Der britische Pornofilter wurde 2015 nach einer EU-Entscheidung de facto illegal. Im Herbst 2019 wurde das Projekt nach mehreren Jahren ganz aufgegeben.
″Da stellt sich schnell die Zensur-Frage.″
Jetzt unternimmt Frankreich einen Versuch. Die Regulierungsbehörde (Conseil supérieur de l’audivisuel) kann in Zukunft die Webseitenbetreiber verpflichten, eine Altersüberprüfung einzurichten. Folgt das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht, kann das Angebot nach einem Gerichtsbeschluss im Land gesperrt werden, sodass sich die Seite nicht aufrufen lässt.
Das neue Gesetz in Frankreich schreibt die Form der Altersüberprüfung zwar nicht vor, aber die Abgeordneten scheinen die Altersüberprüfung via Kreditkarte zu favorisieren. Das Gesetz sagt aber: Jeder Anbieter kann die Methode selbst auswählen, es muss nur funktionieren.
Bedenken: Datensammelei, Diskriminierung, Zensur
Gegen die Verwendung von Kreditkarten, aber eigentlich gegen alle Systeme zur Altersverifizierung, gibt es Vorbehalte. Eine Befürchtung: Dass die Kreditkartendaten und das Nutzerverhalten im Netz, also zum Beispiel der Konsum von Pornos, verknüpft werden. Die Anbieter versichern, dass das nicht geschieht. Aber es gibt Skepsis.
Eine andere Befürchtung: Kleine Anbieter könnten unverhältnismäßig stark benachteiligt werden, weil sie womöglich eine aufwendige technische Überprüfung des Alters nicht leisten können. "Bleiben die dann auf der Strecke? Werden die gar durch so eine Regelung diskriminiert? Da wartet viel Arbeit auf die Gerichte", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Andreas Noll.
Bei jeder Form von Sperre und Zugangskontrolle im Netz stellt sich die Frage, wie entschieden wird, um welchen Inhalt es überhaupt geht. Es ist vermutlich relativ unstrittig, dass die meisten Videos auf Pornhub unter Pornografie fallen. Nicht mehr ganz so einfach könnte es bei Spielfilmen mit erotischen Szenen sein oder bei künstlerischen Angeboten. Andreas Noll: "Da stellt sich dann schnell die Zensur-Frage."
"Am Ende geht es der Politik wohl vor allem darum, dass Kinder und Jugendliche nicht zufällig mit dem pornografischen Material in Berührung kommen."
Auch in Deutschland dürfen per Gesetz nur Menschen über 18 Jahren Pornos gucken. Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag heißt es: "Pornografische Angebote im Internet dürfen nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden, die mittels vorgeschalteter Altersverifikationssysteme hergestellt werden kann."
Im Juni hat die Kommission für Jugendmedienschutz drei große Pornoseiten-Anbieter beanstandet. Wenn die Angebote keine wirksamen Kontrollen einführen, drohen auch in Deutschland Netzsperren.
Auch Seiten im Ausland werden gesperrt
Auch Porno-Anbieter, die ihm Ausland sitzen, könnten in Deutschland einigermaßen zuverlässig gesperrt werden – zum Beispiel, indem deutsche Internet-Provider verpflichtet werden, die entsprechende Webseite zu sperren. Möglichkeiten, diese Webseite zu besuchen, hätten die Userinnen und User immer noch, aber die Hürde wäre etwas größer.
Deutschlandfunk-Nova-Reporter Andreas Noll: "Am Ende geht es der Politik wohl vor allem darum, dass Kinder und Jugendliche nicht zufällig mit dem pornografischen Material in Berührung kommen."