Jaja, gesehen, Häkchen, fertig. Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, akzeptieren wir ständig - auch wenn wir sie oft nur kurz überfliegen. Allerdings verstecken sich da manchmal Dinge, die es durchaus Wert sind, zu wissen.

Wenn wir von jeder Website, die wir besuchen, die AGB komplett lesen würden, dann bräuchten wir dafür 25 Tage im Jahr - wenn wir rund um die Uhr lesen. Das haben zumindest mal zwei US-amerikanische Wissenschaftler ausgerechnet.

Kein Wunder, viele AGB sind einfach unglaublich lang. Allein die Paypal-AGB umfassen 200 Seiten, dazu kommen noch einmal 42 Seiten an aktuellen Änderungen.

Die Meisten stimmen zu, ohne zu lesen

Da kann man schon verstehen, dass der schnelle Klick aufs "Stimme-Zu"-Häkchen den meisten leicht von der Hand geht. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit studieren gerade einmal 20 Prozent der Befragten AGB gründlich. Ganze 60 Prozent geben an, sie kaum oder gar nicht zu lesen.

Bei Instagram sind es "nur" 16 Seiten an Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinien, die aber trotzdem ziemlich kompliziert und lang sind. Deshalb hat die britische Anwältin Jenny Afia das Ganze mal radikal auf eine DIN-A4-Seite heruntergekürzt und selbst für Kinder verständlich aufgeschrieben.

"Deine Daten gehören nicht dir, sie gehören uns."

"Wir dürfen deine persönlichen Daten mit unseren Partner-Unternehmen teilen. Diese umfassen Name, E-Mail-Adresse, Schule, Wohnort, Bilder, Telefonnummer, dahin, wohin du gehst, wer deine Freunde sind, wie oft du Instagram benutzt und mit wem du chattest, inkl. deiner privaten Nachrichten."

"Wir sind nicht dafür verantwortlich, was andere Unternehmen mit diesen Informationen machen."
Anwältin Jenny Afia hat die Nutzungsbedingungen für Instagram verständlich zusammengefasst

Aber wieso müssen AGBs überhaupt immer so lang und kompliziert sein? Dennis Tölle ist Anwalt für Medienrecht und schreibt selbst oft an AGB für Unternehmen mit. Er sagt: Einfach zu formulieren hat seine Grenzen: "Zum einen gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, über die insbesondere Verbraucher informiert werden, wenn man mit einem Unternehmen einen Vertrag schließt", sagt er. "Und dementsprechend versucht man natürlich, all diese Informationspflichten möglichst genau darin unterzubringen".

Außerdem wollen Unternehmen sich für alle möglichen juristischen Streitfälle absichern und gehen deshalb gerne ins Detail.

Zumindest einen Teil ansehen

Wer sich nicht unbedingt 25 Tage im Jahr für sämtliche AGBs Zeit nehmen will, der könnte sich aber zumindest immer einen Teil genauer ansehen, rät Medienrechtler Dennis Tölle. Bei Facebook zum Beispiel die Rechte, die man an das Unternehmen abgibt. Denn gerade bei Bildern und Videos erhält Facebook sehr umfangreiche Rechte, sagt Dennis Tölle.

Es gibt aber auch Unternehmen, denen die AGB dann doch nicht so wichtig sind. Der Online-Händler Salzprojekt.de verkauft edles Salz, Oliven-Öl und Essig. In den AGB steht, dass die Firma eigentlich nichts von solchen Regelungen hält, weil die die Rechte der Kunden einschränken würden. Ein paar Zeilen gibt's dann aber doch.

"Rechtsstreitigkeiten zwischen Salzprojekt und Kunden werden per Duell beigelegt. (…) Bei Streitwerten unter 25.000 Euro hat die Waffenwahl aus folgender Liste zu erfolgen: a) Wasserpistole b) Seifenblasenpustefix."
Auszug aus den AGB von Salzprojekt.de
Shownotes
Seitenlange AGB
Allgemeines Geschäfts-Bla Bla
vom 10. Januar 2017
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Autor: 
Johannes Döbbelt