© IMAGO | Rüdiger Wölk
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Urteil | 13. Mai 2024

AfD ist zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Klage der Partei abgewiesen.

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Urteil
AfD ist zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall
vom 13. Mai 2024