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Soll die sexuelle Identität ins Grundgesetz oder nicht? Es gibt Gründe dafür, wie dagegen. Am Ende ist es eine Frage der persönlichen Einstellung.

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

So steht es im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3.

Der Berliner Senat schlägt vor, diesen Absatz zu erweitern. So dürfe niemand nicht nur wegen seines Geschlechts, sondern auch wegen der "sexuellen Identität" bzw. wegen der "sexuellen Orientierung" benachteiligt werden (manche fordern auch, die "geschlechtliche Identität" aufzunehmen).

Da eine Grundgesetzänderung immer eine große Sache ist und von einer großen Mehrheit mitgetragen werden muss, wird derzeit über Pro und Contra einer solchen Änderung diskutiert.

Grundgesetzänderung Artikel 3, Pro und Contra

Für die Änderung spricht zum Beispiel:

  • Mit dem Zusatz im Grundgesetz hätte es manche Gesetze womöglich nie gegeben oder sie wären eher abgeschafft oder erlassen worden. Der Paragraf 175 Strafgesetzbuch zum Beispiel, der Sex zwischen Männern unter Strafe stellte, wäre vielleicht eher abgeschafft worden als 1994. Das Gesetz zur Ehe für alle hätte es vielleicht früher gegeben mit dem Zusatz der "sexuellen Identität" oder "Orientierung".
  • Das Grundgesetz kann als Wertegerüst angesehen werden, zu dem die Nicht-Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität einfach dazugehört.

Dagegen spricht:

  • Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Gudula Geuther findet: Die Grundrechte sollten möglichst knapp gehalten werden und keine Programmsätze enthalten. Sie sagt: "Wenn man nicht wirklich weiß, warum da etwas rein sollte, sollte es auch nicht rein."
  • Es ist nicht gesichert, dass Begriffe wie "sexuelle Identität" oder "sexuelle Orientierung" nicht Veränderungen durch Zeitgeist oder aktuellen Entwicklungen unterliegen.
  • Das Grundgesetz gilt in erster Linie für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Manche sehen besonders in diesem Verhältnis keine Diskriminierung.

2009 ist der erste Versuch von Berlin, Hamburg und Bremen, das Grundgesetz zu verändern, vor allem am Widerstand der Union gescheitert. Sie argumentierte: Eine solche Änderung werde nicht benötigt, weil der allgemeine Gleichheitssatz aus Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 1 - "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - ausreiche und für eine Nicht-Diskriminierung sorge.

Shownotes
Änderung Artikel 3
Berlin will die sexuelle Identität ins Grundgesetz schreiben
vom 29. März 2018
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Gudula Geuther, Deutschlandfunk Nova