Eine Ärztin wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage Abtreibungen als möglichen Eingriff aufführt. Zwar wurde Paragraph 219a damit bestätigt, aber sogar der Richter zweifelt offen an der Regelung.
Das Landgericht Gießen hat am Freitag (12.10.2018) das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel bestätigt. Richter Johannes Nink begründete seine Entscheidung in der Berufungsverhandlung damit, dass Kristina Hänel gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen habe. Gleichzeitig stellte er in Frage, ob der Paragraf noch zeitgemäß sei. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, Kristina Hänel solle das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz.
Doktor Kristina Hänel und ihr Verteidiger wollen Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Bereits vor dem Urteil hatte Justizministerin Katarina Barley sich klar für eine Neuregelung des Strafgesetzbuchparagraphen 219a ausgesprochen. Sie sagte, dass Ärztinnen und Ärzte dringend Rechtssicherheit bräuchten.
CDU/CSU und die Kirchen möchten, dass dieser Paragraph bestehen bleibt, sagt Ronald Menn aus unserer Nachrichtenredaktion.
"Die Union will, dass dieser Paragraph bleibt, genauso wie die Kirchen. Die sagen, der Paragraph gilt nur für die, die mit Abtreibungen Geld verdienen."
Kristina Hänel war vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie aus Sicht des Gerichts gegen den Paragraphen 219a verstoßen hatte. Die Ärztin hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Der Strafrechtsparagraph 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder in grob anstößiger Weise. Er halte diese Regelung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte der Verteidiger der Ärztin. Sie verstoße gegen die Kommunikationsfreiheiten aus Artikel 5 des Grundgesetzes und gegen die Berufsfreiheit.
Berlin und Hamburg informieren
In Bremen und Hamburg wurde eine andere Lösung gefunden, um Patientinnen zu informieren: Listen, die von den Verwaltungen erstellt und gepflegt werden.
"Berlin und Hamburg haben gehandelt, um Frauen zu informieren. Beide Senatsverwaltungen haben Namen und Adressen von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aufgelistet und ins Netz gestellt."
Abtreibungen sind in Deutschland illegal, aber straffrei. Geregelt ist der Schwangerschaftsabbruch in den Strafrechtsparagraphen 218 bis 219 – die Regelung könnt ihr detailliert hier nachlesen.
Kristina Hänel biete gesetzeskonforme Schwangerschaftsabbrüche an, erläuterte ihr Verteidiger. Die Ärztin habe schon im ersten Prozess vor dem Amtsgericht darauf hingewiesen, dass sachliche Information keine Werbung sei. Sie frage sich, warum sie mit Strafe verfolgt werde, obwohl sie Erlaubtes tue.
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