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Ein Prozess bewegt die Bundesrepublik. Vor dem Landgericht Memmingen muss sich zwischen 1988 und 1989 der Frauenarzt Horst Teissen verantworten. Der Vorwurf: illegaler Schwangerschaftsabbruch in mehreren Fällen. Die Umstände des Prozesses sind skandalös – und beschäftigen schließlich auch den Bundesgerichtshof.

Zwischen September 1988 und Mai 1989: Das Landgericht in Memmingen verhandelt den Prozess gegen den Frauenarzt Horst Theissen. Vor dem Gerichtsgebäude laufen Demonstrantinnen und Demonstranten auf, auch überregionale Medien berichten. Der Vorwurf gegen den Mediziner: Illegaler Schwangerschaftsabbruch in mehreren Fällen.

Die Tatsache ist unbestritten, aber die Umstände des Prozesses sind skandalös: Die Namen vieler Frauen werden öffentlich gemacht, teilweise müssen sie über intime Details berichten, ohne dass die Öffentlichkeit oder die Presse ausgeschlossen wäre.

Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Nach mehr als 60 Verhandlungstagen verurteilt das Gericht Horst Theissen wegen mehrfachen Schwangerschaftsabbruchs und wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Außerdem verhängt es ein dreijähriges Berufsverbot. Theissen legt Revision beim Bundesgerichtshof ein, der das Urteil aufhebt und das Verfahren an Landgericht Augsburg verweist.

In einem erneuten Prozess wird der Arzt schließlich zu einer zur Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt; das Berufsverbot wird aufgehoben. Das Thema Abtreibung wird weiter kontrovers diskutiert. Auch im Jahr 2019 beschäftigt es Politik und Gerichte.

Ihr hört in Eine Stunde History:

  • Die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hat den Prozess in Memmingen beobachtet und erinnert sich an den Frauenarzt Horst Theissen und die demütigende Behandlung vieler Frauen durch das Gericht.
  • Schwangerschaftsabbrüche hat es auch in der Antike schon immer gegeben, das schildert der Stuttgarter Medizinhistoriker Robert Jütte
  • Die Hamburger Pro Familia Vorsitzende Kersten Artus berichtet, wie heute Beratungen ablaufen.
  • Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld erläutert die Geschichte des Paragrafen 218 seit der Gründung des deutschen Kaiserreichs im Januar 1871.
  • Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Nadine Kreuzahler erinnert an den Prozess von Memmingen gegen den Frauenarzt Horst Theissen.
Shownotes
Schwangerschaftsabbruch
Abtreibung: Der Prozess von Memmingen
vom 31. Mai 2019
Moderation: 
Meike Rosenplänter