Der Paragraf §219a im Strafgesetzbuch verbietet das öffentliche Werben für Schwangerschaftsabbrüche. Ob das so bleibt, darüber diskutiert jetzt der Bundestag.
Der Bundestag hat am 22. Februar 2018 über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche debattiert. Dazu liegen dem Plenum mehrere Gesetzentwürfe von der FDP, der Linken und von den Grünen vor.
Variante 1: §219a nicht ändern
Viele Politiker aus dem Lager Union und von der AfD sind der Meinung, dass der Paragraf nicht geändert werden soll.
Der aktuelle Stand: Es ist immer strafbar, über Abtreibungen zu informieren oder für Abtreibungen zu werben, sobald das öffentlich geschieht und Ärzte oder Ärztinnen daran verdienen. Nur Beratungsstellen dürfen darüber aufklären, wie Abtreibungen funktionieren und an welche Ärzte Frauen sich wenden können. Der Arzt oder die Ärztin darf das nicht.
Die CDU zum Beispiel sagt: Schwangere können sich doch informieren, es gibt genügend Möglichkeiten - aber für Ärzte, die ja durch jede Abtreibung auch Geld verdienen, sollte es weiter strafbar bleiben. Auch die katholische Kirche argumentiert so. Darüber hinaus sagt sie, dass ungeborenes Leben geschützt werden müsse und sie fürchtet, dass Abtreibungen demnächst direkt neben "Ultraschalluntersuchung" und "Krebsvorsorge" stehen.
Variante 2: Der Paragraf soll geändert werden
Das fordert die FDP. Die Fraktion findet, dass der Paragraf so, wie er jetzt ist, viel zu weitgeht, eben weil er auch sachliche Information und Aufklärung strafbar macht. Die Kölner Jura-Professorin Elisa Hoven hat am Änderungsvorschlag der FDP mitgeschrieben. Sie erklärt, dass in Zukunft nur noch krasse Werbung für Abtreibungen strafbar sein sollte.
"Strafbar soll danach nur noch sein, wenn ich in grob anstößiger Weise Werbung mache."
Wenn es nach der FDP ginge, dann sollten Ärzte nur bestraft werden, wenn sie beispielsweise auf ihrer Seite schreiben: So funktioniert eine Abtreibung im 8. Monat. Oder auch dann, wenn irgendjemand auf anstößige Weise Werbung für Abtreibungen macht.
Variante 3: Der Paragraf muss abgeschafft werden
Sowohl die Linke als auch die Grünen sind für diese Variante, haben aber dennoch unterschiedliche Gesetzesentwürfe ausgearbeitet. Am radikalsten ist der Vorschlag der Linken. Die Fraktion findet, dass es ein Widerspruch ist, wenn Ärzte Abtreibungen vornehmen, es aber nicht öffentlich anbieten dürfen. Die Partei möchte, dass alle Schwangeren offenen Zugang zu allen Infos bekommen, die sie brauchen. Und deshalb fordert die Linke: Der Paragraf muss ersatzlos gestrichen werden.
Auch die Grünen wollen, dass der Paragraf § 219a aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Aber sie finden auch, dass es trotzdem nicht in Ordnung ist, wenn jemand reißerisch Werbung für Abtreibung macht. Die Grünen sind der Meinung, dass so etwas dann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden könnte. Wer gegen das Gesetz verstößt, müsste dann vielleicht ein Bußgeld zahlen, würde aber keinen Eintrag ins Strafregister bekommen.
Die SPD hat keinen Antrag eingereicht, möchte den Paragrafen aber eigentlich auch streichen lassen. Sie hofft jetzt, dass sie unter anderem mit der Union zusammen einen Kompromiss finden kann. Am Ende könnte es sein, dass vielleicht der Fraktionszwang aufgehoben wird - bei grundlegenden Fragen, die auch Leben und Tod betreffen, ist das meistens so. Und dann könnte es sein, dass sich parteiübergreifend Gruppen finden, die gemeinsam abstimmen.
- Diskussion um Paragraf 219a | Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen, das ist in Deutschland gesetzeswidrig. SPD, Grüne und die Linke setzten sich für eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 219a ein.
- Wenn Ärzte sich strafbar machen | Die Berliner Frauenärztin Gabriele Halder sagt: "Wenn der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetz geregelt ist, kann es nur zu völligen Fehlentwicklungen kommen."
- "Abtreibung braucht keine strafrechtliche Regelung" | In Nordirland gilt eines der härtesten Abtreibungsverbote Europas. Angestoßen von der nordirischen Menschenrechtskommission wird dieses Verbot jetzt vor dem obersten britischen Gericht verhandelt.