MonarchieKein Königreich für Deutschland
Schweden, England, Spanien, die Niederlande - sie alle haben ihre Monarchen. Sie versprühen royalen Glanz und werden gefeiert wie Popstars. Nur Deutschland kann da nicht mitspielen.
Klar, adelige Von-und-Zu's gibt es auch hierzulande. Ernst August von Hannover zum Beispiel. Immerhin Prinz von Hannover und Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland - um nur einige seiner Titel zu nennen. Berühmt für seine Wutanfälle und durch die Pavillon-Pinkel-Affäre. Oder Xenia Prinzessin von Sachsen, die durch ihre Auftritte in der Pro7-Sendung "Popstars" bekannt wurde. Beide sorgen zwar für Escapaden. Aber verglichen mit den Ausfällen von Prinz Harry von Großbritannien, sind das eher Lapalien. Und an den royalen Glamour von Kate und William kommen die beiden auch nicht ran.
Da ist es fast schon eine Erleichterung, dass es in Deutschland keine Rückkehr zur Monarchie geben kann. Nicht mal, wenn sich ein großer Teil der Bevölkerung nach royalen Auftritten wie in anderen europäischen Ländern sehnen würde. Denn in Artikel 20 des Grundgesetzes steht nun mal, dass Deutschland eine Republik ist und bleibt. Ein für alle Mal.
"Artikel 1 und Artikel 20 stehen unter dem besonderen Schutz der sogenannten Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes, Artikel 79 Absatz 3, und da steht drin, dass diese Artikel nicht geändert werden können."
Monarchie nur mit Verfassungsänderung
Doch für alle, die vom Traum der Monarchie nicht lassen wollen: Auch diese Gesetze haben Schlupflöcher. Nach einer Revolution oder einem gewaltsamen Regierungsumsturz könnte natürlich jemand eine neue Verfassung aufsetzen lassen - und die Monarchie wieder einführen. Aber es gibt auch rechtsförmige Wege sich eine neue Verfassung zu geben. Das sieht der letzte Artikel des Grundgesetzes vor. Aber, sagt der Politikwissenschaftler Tobias Haas, bis es dazu kommt, gibt es sehr große juristische Hürden zu überwinden.
Mehr royale Gedankenspiele:
- Monarchistische Kopfgeburt | (Süddeutsche Zeitung vom 01. Januar 2011)