Zugverspätungen und -ausfallWelche Rechte wir als Fahrgäste haben
Wenn sich ein Zug verspätet oder gar ausfällt, können Kund*innen der Bahn online Geld beantragen. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Johannes Döbbelt erklärt, wer das machen kann und wie es funktioniert.
Reihenweise Zugausfälle und viele Verspätungen - Die Bahn scheint noch nicht wieder ganz auf der Spur zu sein. Dass es sich dabei nicht nur um eine gefühlte Wahrheit handelt, zeigen neue Zahlen: Die Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn haben im April so oft mit Verspätung ihr Ziel erreicht wie zuletzt im April 2015.
Tipps für Fahrgäste
Doch was können wir machen, wenn unser Zug Verspätung hat oder gar ausfällt? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt:
Wann können wir einen anderen Zug nehmen?
Bei einem Ticket, das wir über den Sparpreis oder den Super-Sparpreis gebucht haben, besteht grundsätzlich Zugbindung. Die entfällt erst ab einer Verspätung von 20 Minuten. Das heißt: Erst wenn der Zug voraussichtlich 20 Minuten oder mehr verspätet am Zielort sein wird, können Fahrgäste auf eine andere teurere Verbindung ausweichen.
Was genau heißt "am Zielort"?
Der Zielort ist vor allem dann entscheidend, wenn wir während unserer Bahnreise umsteigen müssen. "Dann kommt es nämlich nicht so sehr auf die auf die Verspätung des einzelnen Zuges an, sondern darauf, ob du an deinem Zielbahnhof mindestens 20 Minuten zu spät ankommst", erklärt Johannes Döbbelt von Deutschlandfunk Nova.
"Es kann durchaus sein, dass ein Zug zehn Minuten verspätet ist, Sie den Anschluss deswegen aber nicht bekommen und deshalb eine Stunde zu spät am Zielort sind. Dann tritt der Fahrgastrechte-Fall bereits ein."
Ist beispielsweise ein Zug zehn Minuten verspätet und deshalb wird der Anschlusszug nicht erreicht und Bahnfahrende würden so später als 20 Minuten am Zielort ankommen, dann dürfen sie sich in den nächsten IC oder ICE setzen – auch, wenn sie nur ein Regional-Ticket haben.
Die Zugreisenden müssen sich dafür allerdings erst einmal das neue Ticket kaufen, zum Beispiel über die App. Direkt beim Schaffner geht das inzwischen nicht mehr. Das Geld dafür können sie sich später von der Bahn zurückholen.
Was können wir machen, wenn der Zug eine richtig lange Verspätung hat?
Wenn sich die Bahn um mehr als eine Stunde verspätet, dann können Fahrgäste ihr Ticket zurückgeben und sich den kompletten Preis erstatten lassen. "Wenn du zum Beispiel schon vor der Fahrt siehst, dass du mit der hohen Verspätung deinen Termin am Zielort sowieso knicken kannst, kannst du sagen: Ich verzichte auf die Fahrt", sagt Johannes Döbbelt, "Das Geld bekommst du dann zurück."
Wenn wir schon unterwegs sind, sieht es anders aus. Ab einer Stunde Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab einer Verspätung von zwei Stunden sind es 50 Prozent.
Was müssen wir sonst noch beachten?
Fahrgäste, die umsteigen müssen, sollten darauf achten, sich ein Ticket für die komplette Fahrt zu kaufen und nicht zwei einzelne. "Denn wenn du es anders machst, also wenn du zum Beispiel mit einem ICE nach Berlin fährst, dir aber dort erst das Regionalzug-Ticket kaufst, um nach Frankfurt an der Oder weiterzufahren, dann gelten diese Entschädigungsregeln nicht für die gesamte Strecke, sondern immer nur für das jeweilige Ticket, das von der Verspätung betroffen ist", so Johannes Döbbelt.
Wie genau können wir uns das Geld zurückholen?
Es gibt verschiedene Wege, sich die Ticketpreise erstatten zu lassen. Das geht entweder über ein DB Reisezentrum im Bahnhof, per Post oder online. Letzteres allerdings nur dann, wenn auch das Ticket über die Bahn-App oder die Website gekauft wurde.