Zerstörung der NaturÖkozid soll internationale Straftat werden

Dass die Zerstörung der Natur vom Internationalen Gerichtshof strafrechtlich verfolgt werden soll, wird schon seit vielen Jahren gefordert. Ein aktueller Entwurf hat gute Chancen, von der weltweiten Staatengemeinschaft anerkannt zu werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Initiativen fordern, die Zerstörung der Natur international als Straftat handzuhaben. Beispielsweise wurde das schon 1972 bei einer Uno-Umweltkonferenz gefordert. Heute, knapp 50 Jahre später, stehen die Chancen jedoch besser denn je, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Wiebke Lehnhoff.

Um ein Verbrechen strafrechtlich verfolgen lassen zu können, braucht es eine juristische Definition. Ein Entwurf dieser hat die Nichtregierungsorganisation Stop Ecocide in Auftrag gegeben. Die NGO sitzt in den Niederlanden und kämpft schon seit Jahren für die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen.

Wie Ökozid definiert wird

An dem Entwurf der Definition hat nun ein internationales Gremium aus Rechtsexpertinnen-und experten unter der Leitung einer Uno-Juristin aus dem Senegal und eines Rechtsprofessors des University College London gearbeitet.

Aus der neuen Definition wurde beispielsweise der Begriff "Klimawandel" gestrichen, wie der britische Guardian berichtet. Hintergrund ist, dass es somit Länder und Unternehmen schwerer haben, sich dem neuen vorgeschlagenen Gesetz zu widersetzen. Denn der Entwurf beziehe sich explizit auf die schlimmsten Taten und nicht auf alltägliche Aktivitäten von uns allen, die langfristig natürlich auch zum Klimawandel beitrügen, so der Guardian.

"Es wurde zum Beispiel der Begriff 'Klimawandel' wieder aus der Definition rausgenommen, weil sonst mehr Länder und Unternehmen gegen das mögliche neue Gesetz sein könnten."
Wiebke Lehnhoff, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Ökozid ist deshalb laut der neuen Definition "rechtswidrige und mutwillige Handlungen, begangen mit dem Wissen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass schwere und weitverbreitete oder langfristige Schäden hervorgerufen werden".

Ökozid als fünftes internationales Verbrechen

Konkret bedeutet das: Die schweren Schäden müssten sehr negative Auswirkungen auf das Leben von Menschen oder auf kulturelle und wirtschaftliche Ressourcen haben. Zudem müssten die Schäden über ein begrenztes geografisches Gebiet hinausgehen, also eine größere Anzahl an Menschen und Ländern betreffen.

Umweltverbrechen wie die Abholzung des Amazonas, die Reaktorkatastrophe in Fukushima oder eine Ölpest würden darunterfallen.

Die Ölkatastrophe von 2020 vor der Küste Mauritius

Bisher wurden diese Verbrechen nur in einzelnen Ländern strafrechtlich verfolgt, jedoch noch nicht vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Da werden bisher Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression, also wenn ein Staat einen anderen angreift und Völkermord als Straftaten behandelt.

"Wenn jetzt noch Ökozid als fünftes Verbrechen aufgenommen wird, dann könnten in Zukunft nicht nur Kriegsverbrecher auf der Anklagebank sitzen, sondern auch Konzernchefs und hochrangige Politiker, die verantwortlich sind für große Umweltkatastrophen."
Wiebke Lehnhoff, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Zwei Drittel müssen zustimmen

Doch wie realistisch ist das Vorhaben von Stop Ecocide? Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Wiebke Lehnhoff sagt: Auf jeden Fall sieht es besser aus als in der Vergangenheit. Die nächsten Schritte werden sein, dass ein Staat oder eine Staatengruppe das Vorhaben offiziell vorschlagen muss. Dann müssen mindestens zwei Drittel der 123 Mitgliedstaaten dafür stimmen. Sollte der Vorstoß klappen, würde der Ökozid in das Rom-Statut, also die Gründungsakte des Gerichts, aufgenommen werden.

Wiebke Lehnhoff schätzt, dass vor allem einige Inselstaaten, die direkt vom ansteigenden Meeresspiegel betroffen sind und sein werden, dafür stimmen. Denn diese hatten den Vorstoß schon beim Uno-Gipfeltreffen 2019 vorgeschlagen.

Eine Hoffnung ruht auch auf Frankreich. Dort hatte das Parlament im April beschlossen, dass Ökozid nationaler Strafbestand wird. Wer dagegen verstößt, erwartet bis zu zehn Jahre Haft und Bußgelder bis zu 4,5 Millionen Euro.