Zero RatingNetzneutralität aufgeweicht

Lena Meyer-Landrut kassiert auf Instagram einen Shitstorm für ihre Telekom-Werbung. Der von ihr beworbene Stream-on-Tarif verstoße gegen die Netzneutralität finden einige.

Um die junge Zielgruppe zu erreichen setzt die Telekom, wie viele andere Unternehmen auch, auf Promis und soziale Netzwerke. Das ist nicht immer eine gute Idee, wie der jüngste Fall zeigt. Lena Meyer-Landrut bewirbt in einem aktuellen Post auf Instagram den "jungen" Tarif der Telekom - treffenderweise "Telekomyoung" genannt. Der sei "mega geil", weil man damit nicht sein Datenvolumen beim Musikhören verbraucht.

Für ihren Telekom-Werbepost erntet Lena Meyer-Landrut Kritik auf Instagram

Dafür gibt's viele Likes, aber auch viel Kritik. Nicht, weil Lena Werbung für die Telekom macht, daran haben sich Nutzer längst gewöhnt. Nein, weil Lena Werbung für einen Tarif macht, der nach Meinung einiger Nutzer gegen die Netzneutralität verstößt. Denn der beworbene Tarif enthält eine sogenannte Stream-on Option:

"Das bedeutet im Marketingsprech der Telekom, dass man mit diesem Tarif viele Video- und Musik-Angebote nutzen kann, ohne dass sie beim Datenverbrauch zu Buche schlagen."
Netzreporterin Martina Schulte über die Stream-on Option

Nicht alle Daten werden gleich behandelt

Klingt erst mal super, umgeht aber eines der wichtigsten Grundprinzipien des Internets: Die Netzneutralität. Die legt fest, dass alle Daten im Netz gleich behandelt werden. Und zwar egal, ob Unternehmen damit viel Geld verdienen oder ob es sich dabei um Daten von uns armen, kleinen Verbrauchern handelt.

Der Stream-on Tarif verspricht zwar, dass Musik- und Videodaten kostenlos abgerufen werden können, aber nur von ganz bestimmten Musikstreamingdiensten oder Videoplattformen.

"Die werden also von der Telekom bevorzugt - und das widerspricht dem Gedanken der Netzneutralität, sagen die Kritiker."
Netzreporterin Martina Schulte über die Kritik

Im Übrigen bietet nicht nur die Telekom solche Tarife an. Auch bei Vodafone gibt es seit kurzem einen vergleichbaren Tarif. Die Bundesnetzagentur (BNA) hat dazu gestern eine wichtige Grundsatzentscheidung gefällt. Sie stellt fest: Ja, in einigen Punkten verstößt die zubuchbare Stream-on Option der Telekom gegen die Netzneutralität und das Roamingprinzip. Im "Tarif L" zum Beispiel würden Videodaten gegenüber Audiodaten bevorzugt. Und die Verbrauchen könnten den Tarif auch nicht in ganz Europa nutzen. Da muss die Telekom nachbessern.

Aber: Das Zero Rating selber wird nicht beanstandet. Und das ist der eigentliche Kracher bei der Entscheidung der BNA. Es ist also legal, die Nutzung bestimmter Audio- und Videodienste wie zum Beispiel Netflix oder Spotify nicht auf das Datenvolumen des Vertrags anzurechnen.

Für netzpolitik.org ist die Entscheidung der BNA ein "Schwerer Schlag gegen die Netzneutralität". Sie gehe zu Lasten des freien Internets, erklärt Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und verringere die Wahlfreiheit der Verbraucher ebenso, wie den Wettbewerb zwischen den Dienstanbietern.