WohungsmarktStart-up-Hilfe für Mietpreisbremse
Mietpreisebremse... da klingelt doch was. Tatsächlich haben zwar viele schon davon gehört, wirklich durchgesetzt wurde diese Regelung bisher selten. Ein Berliner Start-up will hier jetzt Unterstützung geben.
Die Mietpreisbremse gibt es mittlerweile in mehr als 300 Städten. Sie soll vor allem in Großstädten verhindern, dass es zu sprunghaften Mieterhöhungen kommt. Konkret heißt das: In Gebieten mit "angespannten Wohnungsmarkt" darf bei einer Neuvermietung die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind rundum sanierte Wohnungen und Neubauten.
Soweit die Theorie. Rein praktisch allerdings funktioniert dies zum Teil überhaupt nicht - darauf weist unter anderem eine Studie zum Berliner Wohnungsmarkt hin: Dort sollen die Mieten um 31 Prozent höher sein als zulässig.
Angst vorm Vermieter
Denn zu den Mietern ist bisher noch nicht ganz durchgedrungen, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Das Online-Portal wenigermiete.de von zwei Berliner Anwälten will das ändern. Sie wollen das Prozedere für Mieter vereinfachen. Sie meinen, die Mietpreisbremse kann funktionieren.
"Rein juristisch gesehen ist die Mietpreisbremse ein ziemlich scharfes Schwert. In allen Fällen, die bisher vor Gericht gelandet sind, haben die Mieter immer Recht bekommen. Doch irgendwie nimmt davon niemand Notiz."
Das erste Angebot des Portals ist ein Mietpreisrechner. Nach dem Eingeben der wichtigsten Wohnungsdaten werden diese mit dem örtlichen Mietspiegel verglichen. Am Ende spuckt der Rechner dann eine Zahl aus, die der User potenziell sparen kann, wenn er sich auf die Mietpreisbremse beruft. Dafür ist jedoch eine Konfrontation mit dem Vermieter notwendig, die viele Mieter scheuen.
"Das ist der gesetzliche Mechanismus, der da vorgesehen ist: Der Mieter muss offiziell ein Rügeschreiben an seinen Vermieter schicken. Damit ist die Mietpreisbremse scharfgestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann etwaig zu viel gezahlte Miete zurückgefordert werden."
Das Angebot der Miet-Portals: Sie übernehmen die Rüge an den Vermieter. Sind sie erfolgreich, erhalten sie dafür die Mietminderung von vier Monaten. Eventuelle weitere Anwaltskosten kommen noch hinzu. Haben die Anwälte allerdings keinen Erfolg, würden keine Kosten entstehen.
Mehr Möglichkeiten und ein paar Einschränkungen
Die Anwältin für Mietrecht, Ulrike Schmidt, hält die Grundidee des Portals für eine Möglichkeit, mehr Menschen auf das Gesetz hinzuweisen. Sie sagt jedoch auch, dass es im Detail knifflig werden könne, die Mietpreise eindeutig zu vergleichen.
"Die großen Grenzen sind natürlich, wenn die Wohnungen individualisiert sind. Sobald etwas vom Standard abweicht - etwa besondere Bodenbeläge oder ein besonders großes Bad - wird es Probleme geben."
Ein weiteres Problem bei der Umsetzung: Nicht für jede Stadt oder jeden Stadtteil gibt es einen zuverlässigen Mietspiegel. So konzentriert sich das Berliner Online-Portal bisher auch nur auf die drei größten deutschen Städte: Berlin, Hamburg, München.
Es gibt jedoch noch ein paar andere Wege zu seinem Recht zu kommen. Oder zumindest herauszufinden, ob die Mietpreisbremse überhaupt greift. Rechtsanwältin Ulrike Schmidt empfiehlt als ersten Schritt Gespräche mit den Nachbarn: Was zahlen die anderen im Haus? Und auch ein genauer Check auf Immobilienportalen kann sich lohnen: "Einfach, um ein Gespür zu bekommen, ob meine Miete überhaupt vergleichbar ist oder ob es nur Hörensagen ist, dass die Mieten bei 11 Euro gängig sind. Oder sind sie in Wirklichkeit gar nicht so hoch?"
Und wer dann den Schritt zum Anwalt scheut - gleich ob online oder in persona - kann sich auch zuerst bei seinem örtlichen Mieterverein beraten lassen. Hier liegen die Jahresbeträge zwischen etwa 50 und 100 Euro.