WohnungMietvertrag mit Mindestlaufzeit
Fast wie bei Handyverträgen: In deutschen Unistädten ist der Wohnungsmarkt hart umkämpft. Darum lassen sich viele Vermieter nur noch auf Mietverträge mit Mindestlaufzeit ein. Sie wollen verhindern, dass Mieter ständig ein- und ausziehen. Was das für uns als Mieter bedeutet und worauf wir achten müssen.
DRadio-Wissen-Redakteur Dominik Evers sucht gerade eine Wohnung in Berlin. Gefallen haben ihm schon einige Wohnungen, allerdings war da immer dieser Haken im Mietvertrag: Die Vermieter haben eine Mindestmietzeit eingetragen, einmal sogar vier Jahre. Allerdings weiß Dominik noch gar nicht, wie sein Leben in vier Jahren aussehen wird und ob er dann immer noch in Berlin ist. Darum hat er den Vertrag nicht unterschrieben.
Sicherheit für den Mieter, Sicherheit für den Vermieter
Eine Mindestmietzeit im Mietvertrag sei durchaus rechtens. Trotzdem war es in diesem Fall die richtige Entscheidung nicht zu unterschreiben, sagt der Anwalt für Mietrecht Hans Hanagarth. "Der Bundsgerichtshof hat entschieden, dass bis zu vier Jahre ein Zeitmietverhältnis eingegangen werden kann. Das bedeutet, dass der Mieter vier Jahre an den Vertrag gebunden ist, ohne kündigen zu können." Das hat aber auch einen Vorteil für den Mieter: Er kann in diesen vier Jahren auch nicht vom Vermieter gekündigt werden.
"Wenn man sowas eingeht, muss man höllisch aufpassen, ob das in die eigene Lebensplanung reinpasst."
Kein Widerrufsrecht bei Mietverträgen
Wer sich auf einen solchen Mietvertrag einlässt, muss ganz sicher sein, empfiehlt Hans Hanagarth. "Wenn ich sowas abschließe, muss ich das für aber auch gegen mich rechnen lassen. Es gibt kein Widerrufsrecht von 14 Tagen oder einem Monat wie bei einem Internetkaufvertrag. Ich kann einen solchen Vertrag nicht einfach widerrufen."
"Einmal unterschrieben, gilt der Mietvertrag so, wie er unterzeichnet wurde."
In Einzelfällen gibt es die Möglichkeit, einen solchen Mietvertrag zu widerrufen: Wenn eine einseitige Benachteiligung des Mieters vorliegt, wenn die Fristen nicht gleichmäßig für beide Parteien gelten. Wer aus einem Mietvertrag wieder aussteigen will, sollte sich auf jeden Fall von Fachleuten, zum Beispiel vom Mieterbund, beraten lassen, empfiehlt Hans Hanagarth.
Rechtzeitig verhandeln
Mietverträge mit Mindestmietzeit kommen in Städten mit geringem Wohnungsangebot häufiger vor. Weil die Vermieter nicht ständig einen Mieterwechsel haben wollen. Im Zweifel kann ein Mieter versuchen, sich mit seinem Vermieter einvernehmlich zu einigen und einen Mietaufhebungsvertrag abschließen.
Darüber hinaus empfiehlt Hans Hanagarth, schon im Vorfeld über den Mietvertrag zu verhandeln. "Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland. Ich kann mir auch einseitig ein Kündigungsrecht einräumen lassen, dass der Vermieter verpflichtet ist, mich vier Jahre wohnen zu lassen. Ich aber selbst berechtigt bin, früher zu kündigen."
"Vertragsfreiheit bedeutet, man kann alles vereinbaren, so wie es einem passt. Und da müssen sich beide dran halten, weil beide zugestimmt haben.