Mieten und WohnenWohnraumbegrenzung: Schweiz als Vorbild
Zwei Leute in einer Vierzimmer-Wohnung? In der Schweiz kann das bei manchen Genossenschaftswohnungen richtig teuer werden - bei vielen von ihnen ist nämlich eine Wohnraumbegrenzung möglich. Das Modell wird jetzt auch in Deutschland diskutiert.
Wohnungen sind ein knappes Gut in Deutschland, Wohnraum ist hingegen üppig verfügbar. Durchschnittlich 47,4 Quadratmeter Wohnfläche stehen jeder einzelnen Einwohnerin und jedem einzelnen Einwohner in Deutschland zur Verfügung – und das in einem stark angespannten Wohnungsmarkt. 2002 waren es noch 40,1 Quadratmeter. Tendenziell steht Mietenden weniger Wohnraum zur Verfügung als Menschen, die Wohnungen besitzen.
Insgesamt geht der Neubau von Wohnungen nicht zügig genug voran, um in den Schwerpunkten des Wohnungsmangels – Großstädten zum Beispiel – für Entlastung zu sorgen.
"Die Bundesregierung will pro Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen, aber das klappt wohl wegen des Fachkräftemangels, Baustoffmangels und vielen weiteren Gründen nicht."
Um diesem Trend entgegenzuwirken, denkt der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen offen über eine Wohnraumbegrenzung nach. "Die Idee ist dafür zu sorgen, dass der Wohnraum, der da ist, sozial gerechter verteilt wird", beschreibt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Verena von Keitz den Vorschlag.
Sie nennt als Gründe für die recht hohen Quadratmeterzahlen pro Kopf:
- Auszug von Familienmitgliedern, beispielsweise Kindern oder bei einer Trennung
- Tod des Partners
- bis 2019 steigende Zahl von Singelhaushalten in Deutschland
Gebühr bei Unterbelegung
Wohnraumbegrenzung ist ein bewährtes Modell: Viele Schweizer Wohnungsgenossenschaften verlangen von ihren Mietenden beispielsweise, dass eine Vierzimmerwohnung von mindestens drei Menschen bewohnt werden muss. Anderenfalls ist eine Unterbelegungsabgabe zu zahlen; teilweise ist die einkommensabhängig. Manche Genossenschaften verpflichten ihre Mietenden nach einer Frist, eine unterbelegt Wohnung zu verlassen.
"Man könnte überlegen, dass man am Gemeinwohl orientierten Vermietern die Möglichkeit einräumt, eine Unterbelegungsabgabe zu verlangen – vorausgesetzt, dass Ersatzwohnraum angeboten werden kann."
Der Verbandssprecher beschreibt das schweizerische Mietrecht als liberaler im Vergleich zum deutschen. Deswegen sei es in der Schweiz einfacher, Verträge mit einer Unterbelegungsabgabe zu vereinbaren.
"Wenn ich als junge Familie in so eine Wohnung einziehe, weiß ich schon beim Mietvertragsabschluss, worauf ich mich einlasse, und dass ich, wenn die Kinder dann mal ausgezogen sind, einen Ersatzwohnraum angeboten bekomme. "
David Eberhard regt außerdem an, Angebote zum Wohnungstausch besser zu organisieren. Er räumt aber ein, dass zwar viele an Wohnungstausch interessiert sind, aber auf einen Verkleinerungswunsch fünf Vergrößerungswünsche kommen.
Kleine Wohnungen, große Vorteile
Zur Entspannung der Lage auf dem Wohnungsmarkt könne auch ein Sinneswandel beitragen, findet unsere Reporterin Verena. Statt immer nur nach mehr Fläche zu gieren, empfiehlt sie, sich die Vorteile kleiner Wohnungen vor Augen zu halten: geringere Nebenkosten und weniger Putzaufwand beispielsweise.
"Also fast alle wollen mehr Platz, und das ist natürlich ein Problem. Da muss ein Sinneswandel stattfinden, dass wir nicht mehr als Ziel eine möglichst große Wohnung haben."