WohnenWer wann zu Hause Lärm machen darf
Ein Trompeter will daheim Stücke proben, die Nachbarn wollen Ruhe. Deswegen sind jetzt beide Seiten vor Gericht gezogen. Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Ilka Knigge erklärt, wer wann daheim laut sein darf.
Am Freitag (28.09.18) trafen der Musiker und seine Nachbarn vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufeinander. Der Berufsmusiker, der beim Staatstheater Augsburg spielt, übt zu Hause und gibt dort jede Woche zwei Stunden Unterricht. Die Nachbarn fordern, dass er die Wände dämmt, damit sie nichts hören. Ganz verbieten dürfen die Nachbarn ihm das Spielen nicht, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Ilka Knigge.
Recht auf Ruhe
Hier stehen verschiedene Rechte und Interessen der Familie und des Trompeters gegeneinander: Die Nachbarn haben ein Recht darauf, ihre Ruhe zu haben. Und der Trompeter hat ein Recht darauf, seine Wohnung so zu nutzen, wie er das gerne möchte. Da er Berufsmusiker ist, hat er in einigen Fällen auch das Recht auf die ungestörte Ausübung des Berufes. Das gilt übrigens auch für Musikstudenten. Generell komme es aber darauf an, ob man die Wohnung nur zu privaten Zwecken oder auch explizit zum Arbeiten angemeldet habe, sagt Anwalt Hans Hanagarth.
"Der Berufsmusiker muss aufpassen, was er offiziell eigentlich macht. Übt er für seinen Beruf? Das kann er machen. Oder gibt er beispielsweise Trompetenunterricht zu Hause?"
Wenn der Musiker die Wohnung zum Wohnen und nicht zu gewerblichen Zwecken gemietet habe, könne ihm das Musizieren untersagt werden, wenn er dort einem Erwerbsgeschäft nachgehe, erklärt Hans Hanagarth. Unsere Reporterin erklärt außerdem, dass es zu den Instrumenten verschiedene Urteile gibt: Bei Klavier habe das Bayerische Oberlandesgericht mal entschieden, dass drei Stunden Spielen täglich okay sind. Beim Schlagzeug hätte das Landgericht Nürnberg entschieden, dass nur 45 Minuten bis 1 ½ Stunden am Tag zumutbar sind für die Nachbarn.
Zimmerlautstärke und gesetzliche Ruhezeiten
Beim Musikhören muss man sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten, sagt Ilka Knigge. Also darf man zwischen 10 Uhr abends und 7 Uhr morgens nur auf Zimmerlautstärke hören und muss auch zwischen 12 und 15 Uhr eine Pause einlegen. Dabei gibt es keine Lautstärke-Grenzwerte. Es geht immer darum, dass die Nachbarn in der Ruhezeit nichts von der Musik mitbekommen. Wenn die Wohnung hellhörig ist, können sich die Nachbarn auch schon bei lauten Gesprächen beschweren und Recht bekommen. Ist es nebenan aber immer laut, rät Anwalt Hanagarth zu Dezibelmessgerät und Lärmprotokoll.
"Man braucht ein Lärmprotokoll und muss ganz klar dadurch deutlich machen, wie laut wann welche Lärmemission rübergekommen ist."
Nur mit einem Lärmprotokoll habe man eine Chance auf Unterlassung oder sogar Mietminderung - denn man habe auch einen Mietminderungsanspruch gegen den Vermieter, der den Lärm gar nicht selbst verursacht hat, so der Anwalt. So ein Lärmprotokoll ist übrigens wie ein Tagebuch, in das man die Lärmzeiten einträgt, sagt unsere Reporterin. Wenn man kein Messgerät hat, reichten da auch Beschreibung wie 'Ich konnte mich in der Küche nicht mehr normal unterhalten', so Knigge.
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