Wenn beim Selfie etwas kaputt gehtPorträt mit Panne
Klar, beim Selfie konzentriert man sich auf das eigene Bild - mit Folgen. Wer zahlt eigentlich, wenn etwas kaputt geht?
Vermutlich sollte es nur ein Selfie werden: Bei einer Kletteraktion hat ein Unbekannter das Portal der Kathedrale San Lorenzo von Genua stark beschädigt. Er wollte sich wohl mit den Figuren der Heiligen drei Könige fotografieren. Dabei brachen dann Kopf und Hand einer der Figuren ab. Beide Teile des Reliefs von 1225 sind beim Aufprall zerbrochen. Die Polizei ermittelt wegen Vandalismus.
In der Regel zahlt die Haftpflicht
Das ist ein besonders drastischer Selfie-Fall. Aber was passiert grundsätzlich, wenn beim Selfie etwas kaputt geht? Und vor allem: Zahlt die Versicherung? Unser Reporter Pascal Fischer hat mit der Versicherung gesprochen.
Dort heißt es: Ob man jetzt Nachbars Vase umschmeißt oder teure Kunstwerke - zunächst einmal springe die private Haftpflichtversicherung ein. Die einzige Ausnahme: Derjenige, der den Schaden anrichtet hat das von vorneherein in Kauf genommen. Das nennt sich bedingter Vorsatz.
"Wenn ich Fotoverbot habe, oder ich übertrete eine Begrenzungslinie, oder steige irgendwo drüber, wo ich nicht darf, dann muss man prüfen, inwieweit hier bedingter Vorsatz gegeben ist.“
Auch im Fall des Reliefs in Genua müsste der Schadensverursacher diese Frage mit der Versicherung klären. Die meisten Haftpflichtversicherungen beinhalten Europa- und Weltdeckung, das heißt, dass sie auch für Schäden, die im Ausland entstehen, aufkommen.
Auch für den Schaden, den eine Touristin versehentlich in einer Galerie in Los Angeles verursachte, käme also eine Haftpflichtversicherung auf. Sie wollte ein Foto von ihrer Freundin schießen - und hat dabei Kunstwerke einer Ausstellung schwer beschädigt. Der Fall ist gut dokumentiert:
Verletzung bis Todesfall: Wer zahlt da was?
Wenn Menschen zu Schaden kommen:
- Die private Unfallversicherung kommt für den Schaden auf, schreibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Dabei ist es egal, ob es zum Beispiel vor Ort Selfie-Stick-Verbote gab, die missachtet werden.
- Im Todesfall spielen die Umstände keine Rolle: Lebensversicherungen zahlen in der Regel unabhängig von der Todesursache.