WeihnachtspaketeBeschwerden zur Bescherung
Gerade in der Weihnachtszeit haben die Paketzusteller viel zu tun und von seiten der Empfänger nehmen die Beschwerden zu. Insgesamt im vergangenen Jahr um 25 Prozent. Olaf-Peter Eul von der Bundesnetzagentur weiß, warum.
Über acht Millionen Pakete werden in Deutschland jeden Tag verschickt. Meist gibt es dabei keine Probleme. Doch die Paketbranche ist besonders in der Adventszeit überlastet. Der Paketdienstleister Hermes rechnet für 2017 mit bis zu 20 Prozent mehr zuzustellenden Paketen als an Weihnachten 2016. Überforderte Paketboten und genervte Kunden sind die Folge. Hinzu kommt: Schon über das gesamte Jahr 2017 haben sich die Beschwerden in Sachen Zustellung gehäuft. Die Hälfte der Beschwerden bezieht sich auf die Zustellung von Briefen, sagt Olaf-Peter Eul, ein Drittel auf die Zustellung von Paketen. Dass die Anzahl der Beschwerden gewachsen ist, hänge vermutlich damit zusammen, dass heute viel mehr Gegenstände im Netz gekauft und bestellt werden.
Vor der Bestellung ist nach der Bestellung
Wer sich nach der Bestellung nicht ärgern möchte, sollte sich über die Bedingungen einer Versendung vorher informieren, rät Olaf-Peter Eul. Insbesondere wenn es darum geht, Wertgegenstände zu verschicken: Da solle sich der Empfänger am besten bei der Hotline der entsprechenden Firma oder in einem Paketshop kundig machen, ob die versendende Firma wirklich auch für den Gesamtwert der Bestellung haftet. Sehr häufig, weiß Olaf-Peter Eul, geht die Haftung nämlich nur bis 500 Euro.
"Wenn ich etwas bestelle, was über 500 Euro wert ist, dann sollte ich mich informieren, ob die Haftung so weit reicht."
Olaf-Peter Eul rät auch dazu, zerbrechliche Gegenstände ordnungsgemäß zu verpacken. Wer es ganz genau nimmt, kann dann von dem ordentlich verpackten Paket noch ein Beweisfoto machen. "Ich würde mir da eine gute Rechtsposition aufbauen, indem ich beweisen kann, dass ich die Dinge ordnungsgemäß eingepackt habe".
Schlichtung mithilfe der Bundesnetzagentur
Wenn es dann doch mal zum Schaden kommt, ist es übrigens möglich mithilfe der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.