VorratsdatenspeicherungDas Gespenst ist zurück
Deutschland bekommt die Vorratsdatenspeicherung wieder. Das geht zumindest aus einem Vorschlag hervor, den Justizminister Heiko Maas veröffentlicht hat. Aus der Opposition und aus dem Netz hagelt es Kritik.
Das alte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war 2010 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Justizminister Heiko Maas versteht das damalige Urteil der Richter so, dass nur das Speichern ALLER Daten aus der Telekommunikation ohne konkreten Anlass unzulässig ist. Bei den neuen Leitlinien für die deutsche Vorratsdatenspeicherung verzichtet man nun auf die Speicherung der IP-Adressen von Mail-Versendern und Empfängern.
"Bis Ende des Jahres werden wir das Gesetz haben"
Außerdem gibt es Löschverpflichtungen: Unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist von vier bis zehn Wochen ist es verpflichtend, diese zu löschen, ansonsten drohen Geldstrafen. Und die Verbindungsdaten müssen auch alle auf deutschen Servern liegen. Gespeichert werden:
- Festnetz- und Mobilfunkverbindungen (Rufnummer, Zeitpunkt, Dauer, Aufenthaltsort)
- Daten über Skype-Telefonate und IP-Adressen
- Verbindungsdauer mit dem Internet
- Bei Internet-Telefonie wird die IP-Adresse gespeichert
- Gesprächsinhalte oder angesurfte Internetseiten werden grundsätzlich nicht gespeichert
Die Chancen, dass dieser Vorschlag vom Justizminister umgesetzt wird, stehen gut und sind auch schon mit dem Innenminister Thomas de Maizière abgestimmt. Es gibt auch in der Großen Koalition eine Mehrheit dafür. "Bis Ende des Jahres werden wir das Gesetz haben", vermutet DRadio-Wissen-Reporter Andreas Noll.
"Grüne, Piraten und FDP denken schon laut über eine Verfassungsklage nach. Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass auch dieses Gesetz wieder gegen das Grundgesetz verstößt."
Nicht nur aus der oppositionellen Politik, auch bei den Netzaktivisten und Tech-Journalisten wird die Kritik laut.
- Caschy zitiert Benjamin Franklin: "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."
- Sascha Lobo ruft zu Protesten auf.
- Golem bezeichnet das neue Gesetz als Placebo.
"Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sind wohl erfüllt", sagt Andreas. Beim Europäischen Gerichtshof sieht das wiederum anders aus. Allerdings ist hier auch eine Klage schwieriger.
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