Viele Coronaregeln aufgehobenCovid-19: Ab April nur noch Basisschutz
Es ist der erste April – aber dies ist kein Scherz: Je nach Bundesland sind ab sofort oder den kommenden Tagen viele Corona-Regeln, die uns lange begleitet haben, Geschichte: Kein 2G oder 3G mehr in der Gastronomie, selbst die Maskenpflicht fällt oft weg. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Nein, das ist kein Aprilscherz: Sehr wahrscheinlich werden wir jetzt bald wieder die ersten Menschen ohne Maske beim Shoppen oder zwischen den Supermarktregalen herumlaufen sehen. Der Start für diese Neuordnung ist je nach Bundesland unterschiedlich: am 1. April in Berlin, am 2. April in Bremen oder am 3. April im Saarland zum Beispiel.
Alles neu macht der April
Bisher waren viele Regeln vom Bund vorgegeben worden, die die Länder umsetzen mussten. Das ist ab sofort anders. Die Länder können selbst Maßnahmen ergreifen – und zwar nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen, müssen das aber nicht tun.
"Die neuen gesetzlichen Regeln schreiben den Ländern keine Maßnahmen mehr vor – sie erlauben sie. Und zwar nur noch ganz wenige, so genannte Basisschutzmaßnahmen."
Basisschutz bedeutet: Die Bundesländer können an den Orten eine Testpflicht (3G-Regel) und eine Maskenpflicht anordnen, wo Menschen besonders gefährdet werden, also etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen, Flüchtlingsunterkünften, Altenheimen – oder auch in Schulen. Auch in Bussen und Bahnen kann eine Maskenpflicht weiter gelten.
Die Maskenpflicht fällt
Die Gastronomie gehört aber nicht dazu. Es gibt keine verbindlichen Regeln für Veranstaltungen oder Clubs mehr, die der Bund vorschreibt. Dort braucht ab sofort also niemand mehr Impfnachweise. Und es gibt auch keine Obergrenze mehr dafür, wie viele Menschen zu Konzerten oder Events dürfen.
"Eine Maskenpflicht in Läden und Supermärkten ist per Gesetz nicht mehr vorgeschrieben."
Auch in Läden und Supermärkten ist die Maskenpflicht nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben. Hier gibt es aber zwei Ausnahmen: Hausrecht und Hotspots.
Läden haben Hausrecht
Das Hausrecht ist über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Jeder Laden kann also selbst entscheiden, ob er die Kund*innen weiterhin erst einmal nur mit Maske einkaufen lässt. Was allerdings nicht gehen würde, wäre zu sagen: Nur ältere Leute müssen Maske tragen – das würde gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Die meisten Geschäfte haben bisher angekündigt, sich an die gesetzlichen Regeln halten zu wollen und keine Extraregeln aufzustellen: Bei Lidl, Aldi, Rewe, Edeka, Penny können wir dann also ohne Maske einkaufen. Genauso bei Ikea, Mediamarkt, Saturn oder Thalia.
Fast alle machen mit
Ähnlich ist das in Museen oder Theatern – auch diese können per Hausrecht festlegen, ob Test oder Maske Pflicht ist oder nicht. Und auch Restaurants können das selbst entscheiden – bisher gibt es aber nur wenige Berichte von einzelnen Läden, die das von sich aus so möchten und Einlass weiterhin nur mit Maske gewähren.
Zweite Ausnahme: Hotspots
Wenn die Infektionszahlen stark steigen oder die Lage in den Kliniken problematisch wird und ein Bundesland mehr als diese Basisschutzregeln will, dann muss das jeweilige Landesparlament einen Hotspot festlegen. Das kann ein Stadtteil sein, aber auch eine größere Region oder sogar das ganze Bundesland. Dort könnte es dann ein Comeback der 2G-Regel und der Maskenpflicht geben.
"Will ein Bundesland mehr als diese Basisschutzregeln, muss das jeweilige Landesparlament einen Hotspot festlegen."
Vor allem, wenn sich die Lage in den Krankenhäusern wieder zuspitzt, sei Handlungsbedarf, sagt Gesundheitsminister Lauterbach. Konkret hat er dabei von der Notfallversorgung, der Absage von planbaren Eingriffen, der Verlegung von Patient*innen oder der Unterschreitung von Pflege-Untergrenzen gesprochen. Würde eines dieser Szenarien auch nur drohen, könnten die Bundesländer die Hotspot-Regelung umsetzen und die Maßnahmen wieder verschärfen.
Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg sind Hotspots
Bisher gibt es Hotspots nur in zwei Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern gilt das gesamte Bundesland noch bis zum 27. April als Hotspot – das Land hat im Vergleich die aktuell höchste Sieben-Tage-Inzidenz. Deshalb bleiben das Abstandsgebot, die Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte in Hotels und Restaurants bestehen.
Auch Hamburg hat sich zum Hotspot erklärt. In der Hansestadt gilt die Maskenpflicht im Einzelhandel bis Ende April, außerdem auch an Schulen – dort allerdings nicht mehr am Platz. Außerdem bleibt die 2G-plus-Regel für Clubs in Kraft. Der rot-grüne Senat in Hamburg rechtfertigt die Entscheidung mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens und einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.400. Dieser ist allerdings der zweitniedrigste Wert im Bundesländervergleich. FDP und AfD haben deswegen Klagen gegen die Hotspotregel angekündigt.
Klagewelle befürchtet
Und genau das – also eine Klagewelle – befürchten viele andere Länderchefinnen und Chefs. Auch in Baden-Württemberg war eine Hotspot-Regel geplant. Doch Ministerpräsident Kretschmann hat gesagt, dass diese nichts bringen würde, weil sie "nicht rechtssicher anwendungsfähig" sei.
"Diese Hotspots stehen auf dem Papier. Sie sind aber nicht rechtssicher anwendungsfähig. Das ist handwerklich so schlecht gemacht, dass wir damit nichts anfangen können."
Ähnliche Aussagen kommen zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen.
Die neuen Regelungen sollen jetzt erstmal bis zum 23. September gelten. Allerdings können sich noch Details ändern. Aktuell gibt es ja unter anderem den Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach, die Quarantäne-Regeln zu lockern: Er schlägt vor, dass sich Infizierte nur noch fünf Tage freiwillig isolieren. Ob das kommt, ist aber noch unklar.