Video-ToolsDatenschutz: Kritik an Skype, Zoom und Co.
Das Team sehen und sprechen: Videokonferenzen sind praktisch. Viele Tools arbeiten beim Datenschutz aber fragwürdig - jedenfalls nach europäischen Standards.
Teams, Skype, Zoom, Google Meet oder Web Ex und Co. - die Standards beim Datenschutz erfülle eigentlich keines dieser Videokonferenz-Programme. das hat die Konferenz der entsprechenden Beauftragten in Deutschland festgestellt.
Der Vorwurf betrifft vor allem die US-amerikanischen Anbieter, die zugleich die Populärsten sind. Als Alternative biete sich eigentlich nur die quelloffene Software Jitsi an, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Michael Gessat. Ursache für die kritische Bewertung der gängigen Video-Chat und Video-Telefonietools ist das Schrems-Urteil von 2015.
EU-Rechtsprechung zum Datenschutz
Im Kern erklärt es die Konstruktionen einer rechtskonformen Datenübermittlung in die USA für hinfällig. In einem langwierigen Rechtsstreit war es dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gelungen, das entsprechende Urteil letztlich auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt zu bekommen.
"In den USA gibt es keinen realen Datenschutz für die Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen sind ab dem Urteil eigentlich alle Datentransfers in die USA nicht mehr zulässig."
An Videokonferenzen können einerseits die Inhalte der Gespräche schützenswert sein, andererseits die Metadaten. Grob gesagt beantworten diese die Fragen: "Wer spricht mit wem? Wann sprechen sie? Wo sprechen sie? Wie lange sprechen sie? Welche Geräte nutzen sie?"
Insbesondere beim Videokonferenztool Zoom waren ganz massive Lücken ausgemacht worden.
"Da kann es nicht sein, dass sich irgendwelche Hanseln unbemerkt in die Videokonferenz einbuchen und mithören, aber genauso war das ja wochen- oder monatelang bei Zoom möglich."
Auch wenn nicht alle Videokonferenzen und Routinebesprechungen inhaltlich wirklich heikel sind, könne der Blick in Privatwohnungen und die persönliche Performanz einzelner Teilnehmender, doch schützenswert sein, sagt unser Michael Gessat.
Datenschutz und Arbeitsrecht
Die Datenschutzbeauftragten kommen zu dem Ergebnis, dass eigentlich Arbeitgeber für neutrale Hintergründe bei Videokonferenzen verantwortlich seien und dass unrerwünschte Dritte in der Konferenz ausgeschlossen sein müssten.
Häufig seien Mitarbeitende zur Installation von beispielsweise Teams aufgefordert und dabei die Basics von Datenschutz und Arbeitsrecht ebenso ausgeblendet worden, wie technikferne Mitarbeiter, sagt Michael Gessat. Es müsse eine Balance gefunden werden zwischen Funktionalität, Datenschutz und Arbeitsrecht.
"Heißt konkret: vielleicht doch mal Jitsi oder ähnliches in Eigenregie einrichten und betreiben als auf die daten-problematischen Instant-Mainstream-Lösungen zuzugreifen."
Videochats sind auch im privaten Bereich recht beliebt. Die Nutzung der Programme hat laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom im Frühjahr 2020 massiv zugenommen. Ein Teil der datenschutzrechtlichen Bedenken gilt auch bei dieser Nutzung.