Öffentlicher AnstandNicht jedes Kostüm ist erlaubt
Die Stadt Amsterdam möchte Sauftouren in Peniskostümen und anderen anstößigen Verkleidungen verbannen. In Deutschland könnte hierfür ein Platzverweis anfallen. Andere Kostüme sind sogar klar verboten und werden bestraft.
Die Innenstadt mancher Großstadt kann sich an Wochenenden häufig nach Karneval oder Fasching anfühlen. Bei den Abschiedsfeiern von Junggesellen und Junggesellinnen zum Beispiel laufen die Gruppen gerne mal verkleidet durch die Straßen: Neben der ein oder anderen Prinzessinnenkrone findet sich oft auch das Peniskostüm. Solche Gruppen können zu einem Ärgernis für andere werden – insbesondere, wenn dann noch Alkohol mit im Spiel ist.
Eine Ansage an Sauftouris im Peniskostüm
In Amsterdam sind solche Besucherinnen und Besucher daher in Zukunft unerwünscht. Menschen in solchen oder anderen als anstößig empfundenen Kostümen, die stark alkoholisiert sind und sich in der Öffentlichkeit daneben benehmen, sollen zu Hause bleiben, erklärt Stadtrat Rob Hofland auf dem Nachrichtenportal Dutch News.
Platzverweis oder Gewahrsam
In Deutschland könnten die Polizei oder das Ordnungsamt gegen ein Rudel wandelnder Riesenpenisse sogenannte "Maßnahmen zur Gefahrenabwehr" umsetzen. Das meint zum Beispiel einen Platzverweis oder auch Polizeigewahrsam, wenn sich jemand gegen den Platzverweis weigert, erklärt Rechtsanwalt Urban Slamal.
"Ein Platzverweis ist eine klassische Sache. Wenn sich jemand wirklich weigert, wird er möglicherweise in Gewahrsam genommen und erst wieder in die Öffentlichkeit entlassen, wenn er sich wieder ordentlich angezogen hat."
Ein tatsächliches Verbot gibt es für Kostüme wie den Penisanzug aber nicht. Maßnahmen wie Platzverweise zielen vielmehr darauf ab, einen Streit zwischen der verkleideten Person und anderen zu vermeiden, die das Kostüm möglicherweise für anstößig halten könnten, erklärt Salman. Bevor ein Konflikt eskaliert, wird die Person, von der die Provokation ausgeht, aus dem Verkehr gezogen.
Zwischen Platzverweis und Haftstrafe
Anders verhält es sich, wenn jemand ein Kostüm etwa mit nationalsozialistischer Symbolik trägt – eine Uniform, die an die SS erinnert zum Beispiel. Das ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Sollte sich so ein Vorfall wiederholen, könnte es sogar bis zu drei Jahren Gefängnis geben.
Ein ähnliches Verbot gilt zudem für Uniformen, die wie echte Anzüge von beispielsweise Polizei oder Bundeswehr aussehen. Auch durch das Tragen von realistisch aussehenden Waffenattrappen machen sich Personen strafbar.
Strafbar machen können wir uns zudem mit auf Religion bezogenen Verkleidungen, so der Rechtsanwalt: "Alles, wodurch sich jemand in seinen religiösen Gefühlen gestört fühlen könnte, ist definitiv strafbar."
Öffentlicher Anstand
Tragen die Menschen hingegen weder Kostüm noch andere Kleidung und sind nackt unterwegs, verletzen sie damit wiederum das öffentliche Anstands- oder Sittlichkeitsempfinden, sagt Urban Slamal. Damit verhalten sie sich ordnungswidrig.
Das Peniskostüm wiederum hält der Rechtsanwalt für eine Sache der Abwägung: Es könnte eher als scherzhaft und weniger als anstößig aufgefasst werden, sagt er.
"Es gibt einen allgemeinen 'Anstandsparagraphen', wonach man sich dann ordnungswidrig verhält, wenn man irgendetwas tut, womit man das öffentliche Anstands- oder Sittlichkeitsempfinden verletzt."