Alkohol im StraßenverkehrBesoffen aufs Skateboard
Wenn du betrunken auf dem Segway unterwegs bist, kann dich das den Führerschein kosten. Sogar noch eher als auf dem Fahrrad. Zeit, zu checken wie es auf Skateboard, Skiern oder auf dem Pferd aussieht.
Nur mal eben die paar Meter...mit der lahmen Erklärung kommt niemand durch, wenn er betrunken mit dem Segway fährt. Das zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Ein Hamburger, der mit 1,5 Promille auf dem Segway unterwegs war, musste danach seinen Führerschein abgeben und eine Geldstrafe zahlen. Das Gericht bewerte das Gefährt nämlich als Kraftfahrzeug. Also ein "durch Maschinenkraft bewegtes und nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug". Und da gelten andere Maßstäbe als fürs Rad. So ist fürs Segwayfahren übrigens auch ein Mofaführerschein Voraussetzung.
Kraftfahrzeug oder nicht?
Mal zur Auffrischung: Eindeutig geregelt ist es beim Fahrrad und beim Auto, allerdings mit abweichenden Promillegrenzen und Strafen.
Auto: Hier bist du deinen Führerschein schon ab 0,5 Promille für einen Monat los. Außerdem musst du 500 Euro zahlen und bekommst zwei Punkte. Ab 1,1 Promille giltst du als "absolut" fahruntauglich. Da ist der Lappen für sechs Monate bis fünf Jahre weg. Dazu bekommst du drei Punkte und je nach Gefährdung kannst du sogar ins Gefängnis kommen.
Fahrrad & E-Bike: Hier bist du erst bei 1,6 Promille nicht mehr fahrtauglich. Da gibt’s dann auch drei Punkte, eine Geldstrafe und du musst zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die selben Regelungen gelten auch für E-Bikes und Pedelecs mit einem Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Allerdings wird hier je nach Speed auch ein Mofaführerschein benötigt.)
Verkehrstauglichkeit gilt immer
Anders sieht es bei Longboards, Cityrollern oder Inlinern aus. Die gelten nämlich gar nicht als Fahrzeuge, sondern als Sportgeräte, erklärt Michael Mertens von der Polizeigewerkschaft. Daher gibt es für sie keine spezifischen Regelungen, was den Alkoholkonsum angeht. Allerdings nicht zu früh freuen, total egal ist der Alkoholpegel hier nicht.
"Sie müssen trotzdem in der Lage sein, ordnungsgemäß am Verkehr teilzunehmen. Kommt es zu einem Unfall, geht es auch um die Frage, inwiefern der Alkoholgenuss ursächlich für den Verkehrsunfall war."
Vereinfacht gesagt, heißt das: Solange nix passiert, musst du erstmal nichts von der Polizei befürchten. Knifflig wird es aber, wenn es zum Unfall kommt oder wenn du so betrunken bist, dass du randalierst. Denn dann geht es um die Frage, ob du noch "charakterlich geeignet" bist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dir kann also auch als Fußgänger der Führerschein entzogen werden, wenn du beispielsweise immer wieder Mist gebaut hast.
"Die Führerscheinfrage ist immer sehr spannend, da kommt es auch auf die charakterliche Eignung an."
Für Reiter gibt es keine Regelung, wenn sie etwa auf der Wiese unterwegs sind. Sobald es auf die Straße geht, gilt aber die Straßenverkehrsordung - auch in Sachen Alkohol beim Reiter. Wer also mit dem Pferd die Vorfahrt nimmt, bekommt genauso ein Bußgeld. Bei einem Unfall wird genauso verfahren wie bei Fußgängern. Dann kann es wieder eine Rolle spielen, wie viel du getrunken hast. Und noch ein anderer Faktor (mal abgesehen von der Sicherheit des Tieres): Auch die Versicherung kann Probleme machen, wenn du getrunken hast.
Ähnlich sieht das auf der Skipiste aus. Hier greift die Straßenverkehrsordnung nicht, insofern steht dem Jagertee erstmal nichts im Weg. Problematisch wird es hier erst, wenn du der Krankenkasse erklären musst, wie du es geschafft hast (betrunken) dein Bein zu brechen.