BundesverfassungsgerichtAuf Parteiticket - aber überparteilich
Ein Verfassungsrichter muss in erster Linie ein sehr guter Richter sein, sollte ordentlich Erfahrung haben und überparteilich sein. Trotzdem gibt es Richter, die manchen Parteien näher stehen als anderen. Und deshalb gibt es Streit.
Denn wenn ein Richter aus dem Verfassungsgericht ausscheidet, muss er ersetzt werden. Der scheidende Richter galt als der CDU nahe. Der mögliche neue Kandidat ist eher bei den Grünen zu verorten.
So werden Verfassungsrichter gewählt
Laut Gesetz wird die Hälfte der Verfassungsrichter vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat. Ein Teil dieser Richter muss vorher bei einem der obersten Bundesgerichte gearbeitet haben. Also Beispielsweise beim Bundesgerichtshof oder Bundesverwaltungsgericht. Und dann müssen diese Richter eine Zweidrittelmehrheit bekommen, wenn es denn was werden soll mit dem Job beim Verfassungsgericht.
"Das ist eine irgendwie politische Entscheidung, die da gefällt wird. Denn es sind die politisch besetzten Organe Bundestag und Bundesrat, die da entscheiden."
Da aber keine Partei das alleine durchdrücken kann, ist zumindest gewährleistet, dass das überparteilich bestimmt werden muss. Und das wird in der Regel so gemacht, dass man Absprachen trifft, sagt Berlin-Korrespondentin Gudula Geuther. Das sind aber keine Verhandlungen à la: Ihr bekommt den einen Richter, dafür bekommen wir den anderen, sondern es geht um ein Vorschlagsrecht. Denn die anderen Parteien müssen mit der Wahl ja auch noch irgendwie einverstanden sein.
"So kommt diese Gleichgewichtigkeit zustande, ohne eben totale Ausreißer zu haben."
Der Knackpunkt dabei: Bisher ging das so, dass das Union und SPD quasi unter sich ausgemacht haben. Das hat aber im Bundestag schon länger nicht mehr funktioniert, sagt Gudula Geuther, da hat die Union auch schon mal ihr Vorschlagsrecht an die FDP abgegeben oder die SPD an die Grünen. Und jetzt funktioniert es auch im Bundesrat nicht mehr.
Parteisoldaten setzen sich nicht durch
Zu dieser Vorgehensweise hat Helmut Kerschner von der Süddeutschen Zeitung mal getitelt: "Selbst die Papstwahl ist demokratischer" (SZ vom 07.12.1998). Aber nach Meinung aller Beobachter hat sich diese Vorgehensweise trotz allem bewährt. Zum einen, weil so am Ende trotzdem eine Überparteilichkeit hergestellt werden konnte. Und zum anderen sagt Gudula Geuther, wären die Parteien "mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie echte Parteisoldaten da reinschicken würden."
"Es hat sich herausgestellt, dass echte Parteisoldaten sich im Senat nicht durchsetzen können. Es gibt nur Mehrheitsentscheidungen in diesem Gericht."
Trotzdem sind natürlich auch Richter nicht frei von einer eigenen politischen Haltung. Jura ist keine exakte Wissenschaft, sondern da kommt es ganz stark auf Vorprägung, auf Einstellung auf Moralvorstellungen an, die einer Entscheidung einfach zugrunde liegen, gibt Gudula Geuther zu bedenken. Das sei aber durchaus auch wichtig, denn die unterschiedlichen gesellschaftlichen Haltungen sollen sich natürlich auch im Verfassungsgericht wiederfinden.