Van Gend & Loos und Cassis de DijonWie zwei Klagen Europa bis heute prägen
Worauf basiert eigentlich die Europäische Union? Auf Freundschaft und Hingabe… oder auf Klagen? Dieser Frage gehen die Hosts Bo und Marcus in dieser Folge nach. Und stoßen dabei auf Wirtschaftsurteile, die EU-Geschichte geschrieben haben.
Dank Erasmus im Ausland studieren, arbeiten in allen Mitgliedstaaten und freier Warenhandel - das macht das Leben in der Europäischen Union aus. Doch das war nicht immer so. Nach zwei langen Weltkriegen in Europa, jahrhundertelangen Feindschaften zwischen den Nationen, war ein friedliches und geeintes Miteinander lange kaum denkbar. Bis dahin brauchte es Zeit, Gespräche, eine Vision.
"Unser Europa ist kein Supermarkt! Unser Europa hat gemeinsame Regeln, eine Wertegruppe mit eigener Kultur, mit Freiheit."
Aber auch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof haben einem geeinten Europa den Weg geebnet: Das Urteil "van Gend & Loos" hat den Grundstein für das Prinzip des direkten Effekts des europäischen Rechts gelegt. Die niederländische Spedition hatte 1960 eine Chemikalie aus der Bundesrepublik Deutschland nach Holland exportiert. Das Problem lauerte an der Grenze: Die Niederlande hatten einen neuen, höheren Zoll auf bestimmte Chemikalien eingeführt, die Spedition musste also Zoll nachzahlen. Drei Jahre vorher war aber die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet worden und hatte solche Zollerhöhungen verboten.
Europäisches Recht nicht nur für Länder, sondern auch Bürger
In diesem Fall entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht nur, dass van Gend & Loos den gezahlten Extra-Zoll zurückbekommt, sondern auch, dass Einzelpersonen und Unternehmen Rechte aus europäischen Verträgen geltend machen können. Das bedeutet, dass europäisches Recht nicht nur auf Mitgliedsstaaten, sondern auch auf deren Bürger anwendbar ist, wodurch die Bürger direkt von den europäischen Regelungen profitieren können.
Ein Likör mit Folgen: Cassis de Dijon
Dieser Fall begann mit einer Klage der Supermarktkette REWE gegen die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein – eine Bundesbehörde – und damit indirekt auch gegen den deutschen Staat. Grund für die Klage war, dass REWE Cassis de Dijon, einen französischen Likör, in Deutschland verkaufen wollte. Das Problem? In Deutschland musste Likör Ende der 1970er Jahre einen Alkoholgehalt von mindestens 25 bis 32 Prozent haben. Der Alkoholgehalt des französischen Likörs war jedoch niedriger. REWE klagte also vor dem Europäischen Gerichtshof, um die französischen Spirituosen in die Supermarktregale zu bringen.
Wichtige Entscheidung zum freien Warenverkehr
Und das Unternehmen bekam recht. Der EuGH entschied, dass ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und verkauft wird, grundsätzlich in allen anderen Mitgliedstaaten frei verkauft werden darf. Dies wurde als Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung bekannt und beseitigte zahlreiche Handelshemmnisse. Die Tür zum Binnenmarkt von heute wurde aufgemacht.
In dieser Folge "What the Wirtschaft" beleuchten die Hosts Bo und Marcus diese Wirtschaftsklagen und ihre Auswirkungen genauer.