StrassburgEU-Parlament stimmt für die Urheberrechtsreform
Seit Monaten wird heftig um die Reform des EU-Copyrights gerungen. Nun hat sich das Europaparlament geeinigt. Uploadfilter stehen nicht mehr in dem Papier. Kritiker warnen vor Zensur.
Bei der Reform des EU-Urheberrechts hat sich das Europaparlament auf eine gemeinsame Position geeinigt. Das neue Urheberrecht wurde am Mittwoch (12.09.) im Europaparlament mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Die Reform soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollen fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker glauben aber nicht, dass das neue Papier zu diesem Ziel führt.
"Grundsätzlich geht es darum, die Urheberrechte an das digitale Zeitalter anzupassen."
Seit 2016 wird an der Richtlinie gearbeitet. In der Schlussphase war sie jedoch noch einmal ins Stocken geraten. Unser Korrespondent Paul Vorreiter berichtet, dass vor allem zwei Artikel sehr umstritten waren. Im Artikel 11 geht es beispielsweise um Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage. Der Artikel legt fest, dass die Verlage angemessen vergütet werden müssen, wenn Online-Plattformen – wie zum Beispiel Google News - ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte wiedergeben. Dazu gehören dann zum Beispiel Zeitungsartikel – auch die einzelne Überschrift oder ein Teasertext. Was nicht dazugerechnet wird, sind reine Hyperlinks.
Kritiker befürchten jetzt zwei Szenarien: Entweder könnten sich Unternehmen wie Google dafür entscheiden, diese geschützten Artikel gar nicht mehr anzuzeigen. Das aber könnte wiederum dazu führen, dass einzelne Presseunternehmen selber auf Google zugehen und spezielle gratis-Deals aushandeln, damit die Artikel dennoch gezeigt werden. Der deutsche EU-Abgeordnete Tiemo Wölken sagt, dass das neue Leistungsschutzrecht noch weiter gehe als das, was wir bisher in Deutschland haben und dass auch bei uns noch immer viel darüber diskutiert werde: "Im Moment hat noch niemand einen Cent damit verdient."
Uploadfilter spielen vorerst keine Rolle
Ein weitere umstrittener Absatz im neuen EU-Urheberrecht war der Artikel 13. Der Artikel legt fest, dass die Verantwortung für Uploads bei den entsprechenden Plattformen, also zum Beispiel bei Youtube oder Facebook liegt. Das heißt, die Unternehmen müssen sich darum kümmern, dass beim Uploaden von Videos oder Fotos Urheberrechte nicht verletzt werden. Zuvor war darüber diskutiert worden, wie die Plattformen die Kontrolle über ihre Inhalte wahren könnten. Dabei hieß es, dass es ohne automatische Filter, die sogenannten Uploadfilter nicht möglich sei.
Kritisiert wurde in dem Zusammenhang, dass durch solche Uploadfilter möglicherweise auch viele unproblematische Inhalte zensiert werden könnten. Die Uploadfilter spielen im aktuellen Entwurf der Reform keine Rolle mehr. Da aber die Verantwortung – also die Haftung – für Uploads nun ausdrücklich bei den Plattformen liegt, erwarten Kritiker, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen - und am Ende eben doch Uploadfilter einführen werden.
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