Unangenehme BlickeAnstarren: Wie wir uns wehren können

In der Bahn oder im Bus angestarrt zu werden, kann sehr unangenehm sein. Anzügliche Blicke können eine Belästigung sein, sagt Larissa Hassoun vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Sie erklärt, wie wir uns wehren können.

Fast alle Frauen und Menschen mit nonbinärer Geschlechtsidentität haben schon Formen sexueller Belästigung erlebt beziehungsweise sich belästigt gefühlt. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des Instituts für Angewandte Sexualwissenschaft. 60 Prozent der befragten Frauen und nicht binären Personen erlebten diese Grenzüberschreitung in Form von Voyeurismus und Anstarren.

"Wenn du das Gefühl hast, hier wurde eine Grenze für mich überschritten, das fühlt sich nicht gut an, dann hast du das Recht, dir Unterstützung zu suchen."
Larissa Hassoun, Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Wer in der Bahn oder bei der Arbeit angestarrt wird, fühlt sich möglicherweise durch die Blicke extrem unwohl. Dennoch gibt es viele Menschen, die sich unsicher sind, ob es sich bei ungewolltem Anstarren schon um eine Grenzüberschreitung handelt. Larissa Hassoun vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sagt ganz klar: "Nimm deine eigenen Gefühle ernst."

Sexuelle Blicke am Arbeitsplatz

Am Frauennotruftelefon wird häufig von unangenehmen Blicken berichtet, sagt Larissa Hassoun. Die Betroffenen erzählen, dass sie sich ausgeliefert gefühlt haben. Zudem wird häufig von Gefühlen wie Scham und Unsicherheit in Bezug auf das Anstarren berichtet.

"Betroffene rufen uns an und sagen, dass sie sich ausgeliefert gefühlt haben und zum passiven Objekt gemacht worden sein."
Larissa Hassoun, Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Gesetzlich ist klar geregelt, dass anzügliches Anstarren oder ungewollte sexuelle Blicke bei der Arbeit rechtlich verfolgt werden können. Hier greift das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es schützt Beschäftigte vor jeder Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Zudem verpflichtet das Gesetz Arbeitgeber dazu, für ein sicheres Arbeitsumfeld frei von Belästigungen zu sorgen.

Angestarrt werden in Bus und Bahn

Wer abseits des Arbeitsplatzes in der Bahn oder beim Spazieren ungewollte Blicke bekommt, hat ebenfalls die Möglichkeit zu reagieren.

1. Weggehen: Larissa Hassoun erklärt, dass es in manchen Situationen am sichersten ist, einfach nur wegzugehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wir alleine sind.

2. Täter ansprechen: Wer sich mutig und sicher fühlt, kann die Person ansprechen. Larissa rät dazu, dann ganz klar zu formulieren: "Du überschreitest meine Grenze, ich möchte nicht so angestarrt werden, das ist Belästigung."

3. Hilfe suchen: Außerdem kann es Betroffenen helfen, sich Hilfe von Außenstehenden zu holen und gemeinsam die Situation zu klären.

Hilfe anbieten

Wer Situationen erlebt, in denen eine andere Person angestarrt wird, der sollte handeln, rät Larissa Hassoun. Am besten geht das, indem man das Opfer anspricht und fragt, ob Hilfe benötigt wird. Wer Hilfe anbietet, sollte ebenfalls respektieren, wenn die angesprochene Person nicht sprechen möchte. Anbieten und zuhören ist hier die Devise. Larissa Hassoun weiß aber, dass es Opfern immer hilft, wenn man sich mit ihnen solidarisiert.