Ärger für Mitfahrdienst in KalifornienUber-Fall beschäftigt Gerichte
Bislang war die Sache für Uber klar: In Europa gibt es ein bisschen Stress mit dem Arbeitsrecht, aber in den USA ist das alles kein Problem. Bis jetzt. Denn jetzt droht auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten Ärger. Die Arbeitsbehörde in Kalifornien hat entschieden: Uber-Fahrer sind keine flexiblen Eigenunternehmer, sondern ganz gewöhnliche Arbeitnehmer.
Es ist eine Entscheidung, die für Aufsehen sorgt, denn sie betrifft nicht nur Uber, sondern die ganze App-Branche, erklärt unser Netzautor Michael Gessat. Der Grund: Deren Geschäftsmodell ist vor allem deshalb so lukrativ, weil die Macher gerne auf ein eigenes Gebäude und sonstige Investitionen verzichten. Bei Uber also zum Beispiel auf einen eigenen Fuhrpark, bei diversen Bettenvermittlern auf das eigene Hotelzimmer. Das Unternehmen sieht sich immer nur als Vermittler. Ein lockeres Modell, ein flexibles Modell, das Kritiker aber schon seit einiger Zeit als Ausbeutung oder Selbstausbeutung bezeichnet haben.
Im Uber-Fall hat Barbara Ann Berwick geklagt. Im vergangenen Jahr hatte sie zwei Monate für Uber gearbeitet. Dann hat sie wieder aufgehört, weil zu wenig Geld dabei heraussprang – und weil die Kommunikation mit Uber für sie unbefriedigend war. Und jetzt hat sie ausstehende Honorare und vor allem Nebenkosten für Auto, Versicherung oder Maut geltend gemacht. Die Labour-Commission in Kalifornien hat ihr Recht gegeben. Uber soll nachzahlen. Insgesamt 4152 Dollar. Die Argumentation: Wenn eine Firma die Aspekte eines Arbeitsverhältnisses weitgehend gestaltet und kontrolliert, dann ist sie ein Arbeitgeber.
Ein ernst zu nehmender Gegener
Uber hat sofort Einspruch erhoben. Dazu muss man wissen: Die Labour Commission ist kein ordentliches Gericht, sondern eine Behörde. Die eigentliche Auseinandersetzung vor Gericht folgt also erst noch und dürfte einige Zeit dauern. In jedem Fall hat sich Uber mit einem Gegner angelegt, der sich bestens in der Materie auskennt. Barbara Ann Berwick hat früher nämlich eine Telefonsex-Agentur betrieben: Und bei Linda’s Lip Service musste Barbara Ann Berwick selbst aufpassen, dass ihre Mitarbeiterinnen noch selbstständige Artisten und keine Festangestellten waren.