Offizielle Anerkennung anderen GeschlechtsTranssexuellengesetz: Bundestag lehnt Reform ab
Wenn trans Menschen ein anderes Geschlecht offiziell eintragen lassen wollen, müssen sie bisher aufwändige Begutachtungs-Verfahren durchlaufen. Ein Gesetz von FDP und Grüne hätte das geändert. Der Bundestag hat es abgelehnt.
Verschiedene Versuche zur Reform des deutschen Tanssexuellengesetzes sind am 19.05.2021 im Bundestag gescheitert. Vorschläge eingebracht hatten Grüne und FDP.
Bei dem Vorschlag für ein neues Gesetz ging es darum, die Namen- und Personenstandsänderung zu vereinfachen. FDP und Grüne wollten neue Verfahren schaffen, mit denen trans Menschen ihr Geschlecht auf Dokumenten anerkennen lassen können.
"Jugendliche haben dann schon sechs oder zehn Jahre in dieser Rolle hinter sich. Und die will man dann noch bis 16 oder 18 vertrösten? Also, darin sehen wir keinen Sinn."
Bisher entscheiden Gerichte über eine Personenstandsänderung. Das Verfahren ist teuer und es werden psychologische Gutachten gefordert.
Bei dieser Regelung bleibt es jetzt vorerst.
Petra Weitzel, Leiterin der Bundesgeschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, findet das bisherige Verfahren problematisch und ist enttäuscht darüber, dass das neue Gesetz im Bundestag keine Mehrheit bekommen hat.
Zum Beispiel kritisiert sie, dass Transmenschen während der Begutachtung gezwungen sind, übergriffige Fragen zu beantworten. Insgesamt umfasse ein solcher Fragebogen rund 30 bis 40 Fragen. Darunter beispielsweise: Denken sie über Sex mit Tieren nach? Wie oft masturbieren sie? Eine Frage zur Impulskontrolle laute: Sie sehen eine Blumenwiese vor sich. Haben Sie den Impuls, diese Blumen plattzutreten?
Problematisch ist für Petra Weitzel vor allem, dass ein Anspruch auf medizinische Leistungen im Zusammenhang mit geschlechtsangleichende Maßnahmen nicht vorgesehen ist.
"Das bedeutet Probleme für die medizinische Versorgung. Ein Punkt in den Vorschlägen der Grünen und der FDP war, den Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen rechtlich im Sozialgesetzbuch zu verankern."
Wer sich weigere, diese Fragen zu beantworten, dem könne der Begutachtende attestieren, nicht kooperativ zu sein. Dann gehe die Sache an das Amtsgericht zurück, was dann wiederum eine Verzögerung von mehreren Monaten mit sich bringe.
Anträge auf Personenstandsänderungen von Eltern für ihre jugendlichen Kinder werden momentan grundsätzlich komplett abgelehnt, sagt Petra Weitzel. Ob eine ärztliche Indikation vorliege oder sogar mehrere, spiele bei der aktuellen Gesetzeslage keine Rolle. Manche Kinder äußerten bereits im Kleinkindalter ihre andere geschlechtliche Identität.
Was die freie Wahl der offiziellen geschlechtlichen Bezeichnung angeht, seien neun anderen europäischen Staaten bereits weiter, sagt Petra Weitzel. Staatsangehörige dieser Länder können ihre offizielle geschlechtliche Bezeichnung wählen.