Transsexualität und NamensänderungWeniger Hürden zur neuen Identität
Bisher entscheiden in Deutschland Gerichte, ob im Ausweis von Transsexuellen "weiblich" oder "männlich" steht. Die Grünen wollen das jetzt ändern. Denn der Prozess ist langwierig. Dabei geht es auch um die Diagnose "Persönlichkeitsstörung".
Um im Ausweis Geschlecht und Vornamen ändern zu lassen, gibt es momentan vor allem eine Herausforderung: Für mindestens drei Jahre müssen Transsexuelle nachweisen, dass sie sich als Gegengeschlecht identifizieren. Zwei unabhängige Gutachten sind dafür notwendig. Die Grünen wollen nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, der diese Änderung einfacher macht. "Geschlechtliche Identität kann man nicht diagnostizieren", sagte Volker Beck.
Gericht entscheidet über Geschlecht
Auch Sandra Wißgott setzt sich dafür ein, dass das Verfahren einfacher wird. Über zehn Monate hat dieser Prozess bei der Grundschulrektorin gedauert. "Das Schwierige war, dass alles durch ein Gerichtsverfahren geregelt wird." Diese sogenannte Personenstandsänderung soll nun regulär von den Behörden erledigt werden - wenn es nach den Grünen geht.
"Im Prinzip muss man sich als persönlichkeitsgestört diagnostizieren lassen um seinen Vornamen ändern zu können."
"Man spricht über die eigene Lebensgeschichte, seit wann man so empfindet", beschreibt Sandra Wißgott die Grundlage dieser Gutachten. Gegen diese Gespräche hat sie nichts. Sie sagt aber, dass das Verfahren eine hohe finanzielle Belastung bedeutet. Die Preisspanne für ein Gutachten liegt zwischen 300 und 2.500 Euro. Da es zudem wenige spezialisierte Gutachter gibt, sind die Wartezeiten für Betroffene lang.
Das größte Problem liegt aber woanders: Transsexualität ist im Katalog der Weltgesundheitsorganisation, der International Classification of Diseases, als Geschlechtsidentitätsstörung gelistet - im Bereich der Persönlichkeitsstörungen. Und diese muss diagnostiziert werden, damit es mit der Änderung klappt.
Keine Krankheit
Für Sandra Wißmut eine "unpassende und diskriminierende Einordnung". Das Label "Persönlichkeitsstörung" habe negative Nebeneffekte: etwa gegenüber der Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber. Auch international gibt es ebenfalls einen Vorstoß, dies anders zu klassifizieren.
"Ich kenne viele Betroffene und die sind absolut nicht gestört. Das ist eine Normvariante. Das hat mit einer Persönlichkeitsstörung in dem Sinne nichts zu tun."
Die Lösung für viele Aktivisten ist ein Antrag beim Standesamt, eine Willenserklärung, dass man in der anderen Geschlechtsrolle leben möchte. Sorge, dass dieses vereinfachte Verfahren inflationär genutzt würde, hat Sandra Wißgott nicht.
Noch ist der Weg zum neuen Gesetz weit. Im ersten Schritt haben die Grünen ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben, dass 2017 vorgestellt werden soll. 2010 waren die Grünen jedoch mit einem ähnlichen Vorschlag gescheitert.
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