Fairness im SportAthletin Caster Semenya zieht gegen Testosteron-Regel vor den Europäischen Gerichtshof
Zu viel Testosteron im Blut – deshalb hat der Leichtathletikverband eine umstrittene Regel aufgestellt. Für Caster Semenya heißt das: Will sie an bestimmten Wettbewerben teilnehmen, muss sie sich einer Hormontherapie unterziehen. Dagegen klagt sie.
Die zweifache Olympiasiegerin Caster Semenya aus Südafrika zieht gegen eine Regel des Leichtathletik-Verbands World Athletics vor den Europäischen Gerichtshof.
Die Regel besagt: Athletinnen dürfen bei bestimmten Disziplinen der Mittelstrecke einen Testosteronwert im Blut von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht überschreiten. Testosteron gilt bei Mittelstrecken-Distanzen als leistungssteigernd.
"Alles, worum wir bitten, ist die Möglichkeit, frei zu laufen als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind!“
Bei 95 Prozent der Frauen liegt der Wert bei unter drei Nanomol pro Liter Blut, bei Caster Semenya liegt er aber sogar über fünf, denn sie hat eine hormonelle Störung namens Hyperandrogenämie. Ihr Körper produziert mehr Testosteron als das bei den meisten anderen Frauen der Fall ist.
Mehr Testosteron ein unfairer Vorteil?
Die Testosteron-Regel des Leichtathletik-Verbands ist auch eine Reaktion auf Caster Semenya. Ihr wurde vorgeworfen, dass ihre erhöhte Testosteron-Produktion ein unfairer Vorteil gegenüber anderen Frauen ist.
Die aktuell geltende Regel ist Teil der großen Debatte, wer im Sport als Frau und Mann gilt und welche körperlichen Eigenschaften aus Fairness-, aber auch Persönlichkeitsgründen akzeptiert werden können oder sollten.
"Eine Hormontherapie ist ethisch hochproblematisch. Caster Semenya ist ja gesund."
Caster Semenya hat zurzeit nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie verzichtet auf die Teilnahme an bestimmten Disziplinen. Oder sie unterzieht sich einer Hormontherapie, die den Testosteron-Spiegel in ihrem Blut senkt.
Letzteres "ist ethisch hochproblematisch", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Maxi Rieger. Denn in diesem Fall soll eine gesunde Frau eine Hormontherapie absolvieren, die Nebenwirkungen hat. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch befragte dazu Athletinnen, die diese Vorgehensweise als Ächtung, Diskriminierung und Demütigung bezeichnen.
Der Leichtathletikverband stimmt dem sogar zu: Die Regeln sind diskriminierend. Nach eigener Aussage seien sie aber nötig, um sportliche Fairness zu erreichen. Dass der Europäische Gerichtshof dieser Ansicht folgt, ist nicht ausgeschlossen.
Gericht erlaubt Komplett-Überwachung
In der Vergangenheit hat der EuGH zum Beispiel der Regel zugestimmt, dass Spitzensportlerinnen und -sportler immer angeben müssen, wo sie sich gerade aufhalten, um unangemeldet auf Doping getestet werden zu können. Das Argument der Herstellung sportlicher Fairness hat das Gericht in diesem Fall höher bewertet als den Schutz der Privatsphäre.
Sollte das Gericht die aktuelle Regel kippen, könnte befürchtet werden, dass Athletinnen indirekt motiviert werden, sich verstärkt mit Testosteron zu dopen. Deutschlandfunk-Nova-Reporter Maxi Rieger sieht diese Gefahr nicht: Erstens gibt es effektivere Doping-Methoden, zweitens würde ein Doping mit Testosteron bei Kontrollen höchstwahrscheinlich auffallen.