Sucht- und BetäubungsmittelSüchtig nach K.o.-Tropfen
Wer an K.o.-Tropfen denkt, bringt diese eher mit Raub und Vergewaltigung in Zusammenhang. Tatsächlich werden sie auch als Rauschmittel konsumiert. Ein großes Problem: Bisher wurde der Wirkstoff nicht verboten.
K.o.-Tropfen wirken ähnlich wie Alkohol: Bei geringer Dosierung fühlen wir uns gut gelaunt und enthemmt. Bei hoher Dosierung löst es ein Verlangen nach körperlicher Nähe bei uns aus. Und wenn man noch höher dosiert, knockt es uns aus und kann auch tödlich sein. Der Wirkstoff der dahinter steckt, heißt Gamma-Butyrolacton und wird mit GBL abgekürzt.
"Es war lange Zeit leicht im Handel verfügbar - als Nagellackentferner und Felgenreiniger - das ist jetzt so nicht mehr der Fall. Aber es ist immer noch sehr einfach, es übers Internet zu bestellen."
Die physische und psychische Abhängigkeit, die GBL auslöst, ist sehr stark: Es zwingt den Süchtigen alle zwei Stunden erneut zu konsumieren, ansonsten setzen unangenehme Entzugserscheinungen ein. Eine andere tückische Seite dieser Droge: Sie ist recht unauffällig - man muss keine großen Mengen dabei haben und sie macht auch keine Fahne. Bei Verkehrskontrollen ist sie schwerer nachzuweisen als Alkoholkonsum.
"Es gibt Schülerstudien, die gezeigt haben, dass ein bis anderthalb Prozent der Vierzehn-, Fünfzehnjährigen dieses Betäubungsmittel konsumieren."
Im Betäubungsmittelgesetz ist definiert, welche Substanzen als illegal gelten. GBL entspricht in seiner Wirkungsweise gängigen, illegalen Drogen, ist dort aber nicht aufgeführt. Neben Felgen und Nagellacken kann man damit auch Graffitis von Hauswänden entfernen. Es ist ein Grundstoff von Pflanzenschutzmittel und Medikamenten und man bekommt auch elektronische Bauteile fettfrei damit.
Ungenießbarkeit schützt potenzielle Opfer und Süchtige
Mediziner Michael Rath befasst sich schon lange mit diesem Thema: Vor einigen Jahren hatte er im Gesundheitsministerium den Vorschlag gemacht, den Wirkstoff GBL zu vergällen, das heißt, mit einem Bitterstoff ungenießbar zu machen. Damit würde man den Wirkstoff aus einem Cocktail herausschmecken, und für Kriminelle würde es schwieriger werden, jemandem unbemerkt GBL zu verabreichen. Süchtigen wird der Stoff verleidet, weil er ungenießbar wäre.