AuswahlverfahrenWeniger Studiengänge haben einen NC
Ihr möchtet studieren und habt endlich den Studiengang gefunden, auf den ihr Lust habt – und dann gibt es einen Numerus clausus (NC). Der hat sich bei einigen Fächern als Zugangsvoraussetzung durchgesetzt. Möglich wären aber auch andere Auswahlverfahren.
Weniger Studiengänge als bisher sind für das kommende Wintersemester durch einen NC beschränkt. Das zeigt eine aktuelle Studie des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Das heißt: Alle, die an dem zulassungsfreien Studiengang interessiert sind, können sich dafür direkt an der Hochschule einschreiben. Eine begrenzte Studierendenanzahl fällt hier weg.
Bei knapp 40 Prozent aller Studiengänge an deutschen Hochschulen regelt der NC aber weiterhin, wer einen Studienplatz im Wintersemester 2022/23 bekommt und wer leer ausgeht. Welches Auswahlverfahren es gibt, ob es überhaupt eine Zulassungsbeschränkung gibt, bestimmen die Unis selbst.
"Für manche Fächer gibt es einfach zu viele Bewerbungen und zu wenig Studienplätze."
Die Abiturnote als maßgebendes Kriterium für den NC hat sich an vielen Hochschulen zwar durchgesetzt, ist aber nur eine Möglichkeit von mehreren. Denkbar wären auch Auswahlverfahren mithilfe von:
- Fachnoten: Für den Studiengang Biologie wäre dann zum Beispiel nur die Bio-Note auf dem Abizeugnis relevant und nicht der Abidurchschnitt
- Auswahlgespräche
- Auswahltests
- Motivationsschreiben
NC: bewährte, einfachste Methode
Oft sind diese Alternativen für die Hochschulen aber sehr aufwendig. Es ist viel Arbeit, für die es kaum Kapazitäten gibt, sagt Cort-Denis Hachmeister vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Und die Abinote habe sich als Vorhersage für ein erfolgreich abgeschlossenes Studium bewährt.
Noch besser sei zwar eine Kombination aus der Abinote und einem Eignungstest. Die Abinote alleine sei aber auch schon eine Methode, die funktioniere und zudem für die Hochschule am einfachsten sei. Viele Hochschulen setzen für ihre Masterstudiengänge – auf die sich in der Regel weniger Menschen bewerben als auf einen Bachelorstudiengang – dann stärker auf Auswahlgespräche oder Motivationsschreiben.
Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie
Die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind davon allerdings ausgenommen: Sie sind grundsätzlich zulassungsbeschränkt. Hier müssen sich Interessierte über das zentrale Portal "Hochschulstart" bewerben, nicht bei der Hochschule selbst. Für diese Studiengänge ist auch zentral geregelt, wer einen Studienplatz bekommt.
Neben dem NC müssen alle Bewerber*innen einen Test ablegen. Im Anschluss wird ein Teil der Studienplätze nach der Abinote vergeben, ein zweiter Teil nach dem Ergebnis im Test und der Abinote und ein dritter Teil nur nach dem Testergebnis. Wer in dem Bereich schon eine abgeschlossene Ausbildung hat, kann dadurch einen zusätzlichen Vorteil haben. Auch Wartesemester können helfen.
Nachfrage höher als Angebot
Der Studiengang Medizin macht deutlich, warum manche Fächer überhaupt zulassungsbeschränkt sind. Auf einen Platz im Medizinstudium bewerben sich jedes Jahr drei bis fünf Menschen, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Katharina Mild. Das heißt: Eine Zulassungsbeschränkung gibt es in der Regel dann, wenn der Studiengang oder auch Studienort sehr beliebt ist, also die Nachfrage höher ist als das Angebot.
"Als ich damals Romanistik studieren wollte, habe ich mich mit meinem Abischnitt von 2,6 in Berlin und Köln beworben. Nach Absagen von beiden Unis habe ich mich an der Uni Siegen eingeschrieben – das war damals ohne NC möglich."
Cort-Denis Hachmeister schätzt, dass der NC für immer mehr Studiengänge wegfallen wird. Aktuell nehme die Zahl der Studierenden nämlich ab und das Angebot würde steigen. Wenn die Hochschulen also ihre Plätze halten können, könnte auch seine Prognose eintreffen. Wobei der NC für besonders beliebte Fächer und Studienorte wahrscheinlich bleiben wird.