StreamingdiensteIllegal und dennoch verfügbar

Filmfirmen und Fernsehsender gehen aktiv gegen illegale Streamingdienste, wie zum Beispiel Kino.to vor. Trotzdem sind die Seiten weiterhin im Netz.

Die großen Filmfirmen in den USA und auch Fernsehsender sind ziemlich aktiv im Netz, wenn es darum geht, Raubkopien ihrer Werke auf Videoplattformen und Streamingseiten löschen zu lassen. Gegen Streamingseiten gehen sie zum Beispiel vor, indem sie bei Google den Antrag stellen, dass die Seiten aus dem Suchindex rausgenommen werden. So können sie dann nicht mehr gefunden werden.

Ein bisschen zu sorgfältig gesucht

Das macht auch der Filmriese Warner Brothers. Offensichtlich macht er das ziemlich sorgfältig, denn Warner Brothers hat jetzt Google gebeten, die eigene Seite aus dem Suchindex zu nehmen. Wegen Urheberechtsverletzungen. Außerdem waren auf der Löschliste von Warner: die legalen Dienste von Sky und Amazon und die bekannte Filmdatenbank IMDB.

"An der Filmindustrie liegt das nicht, die jagen da hinterher, was das Zeug hält."
Christian Solmecke, Medienanwalt

Fairerweise muss man dazu sagen, dass Warner eine Firma beauftragt hat, die sich darauf spezialisiert hat, Seiten mit Raubkopien im Netz aufzuspüren. Und das erledigt ein Computerprogramm, das in diesem Fall wohl nicht sehr sauber gearbeitet hat. Google war jedoch so nett und hat den Löschantrag in den Papierkorb geworfen. Wir haben uns dennoch gefragt: Wenn Filmfirmen und Fernsehsender so aktiv gegen Raubkopien im Netz vorgehen, wie kann es eigentlich sein, dass Seiten wie Kinox.to immer noch im Netz sind?

Vier Jahre Jagd auf Kino.to

Der Medienanwalt Christian Solmecke weiß, dass das ziemlich schwer ist. Zum Beispiel war es bei Kino.to, dem Vorgänger von Kinox.to, so, dass die Macher vier Jahre lang gejagt wurden. Und am Ende war es nur möglich an die Betreiber der Seite zu kommen, weil die sich damals zerstritten hatten. Und dann hatte der eine den anderen verpfiffen. Insgesamt ist es sehr schwer, an die Daten hinter den verschlüsselten Plattformen zu kommen, außerdem haben die Firmen einen Sitz auf den Jungferninseln oder sonst wo - weit entfernt vom Aktionsradius der deutschen Justiz.

"Es ist schwer, in die verschlüsselten Datenverbindungen der Plattformen rein zu kommen. Und das ist der Grund, warum die immer noch laufen, immer noch funktionieren."
Christian Solmecke, Medienanwalt

Ein Versuch an die Betreiber der Seiten zu kommen, geht über die Werbung, die dort zuhauf geschaltet wird. Denn wenn den Seiten der Geldhahn abgedreht wird, sind sie für die Betreiber uninteressant, weiß der Medienanwalt. Allerdings seien die Macher der Werbeseiten genauso schwer zu packen.

Streaming selbst ist übrigens nicht rechtswidrig. Denn das reine Schauen eines Films ist noch keine Urheberrechtsverletzung. Das Problem ist, wenn wir Filme über Seiten gucken, die die Filme kurzfristig runter und dann wieder ins Netz laden. Der Medienanwalt Christian Solmecke warnt vor Zwitter-Plattformen. Ein Beispiel sei Popcorn-time.to - eine Software zum Runterladen. Die Plattform ermöglicht damit einen Zugang zu allen erdenklichen Filmen in HD-Qualität.

"Sobald ich aufgefordert werde, etwas herunterzuladen - und sei es nur ein Browser-Plug-in - dann sollte ich stutzig werden und mich informieren."
Christian Solmecke, Medienanwalt

Die erste Minute bei Popcorn-time.to ist noch reines Streaming, dann aber wird der Film über den eigenen Rechner an die restliche Community weiter verteilt. Funktioniert also wie eine klassische Tauschbörse. Christian Solmecke sagt, er habe täglich zwischen 20 bis 30 Abmahnungen auf seinem Schreibtisch, in denen Nutzer aufgefordert werden, rund 1000 Euro zu zahlen, weil sie dort einen Film geschaut haben.