Neue EU-RegelungSchluss mit Geoblocking - ganz so einfach ist das nicht
Streaming-User wollen es dringend loswerden: Geo-Blocking. Jetzt tritt eine neue EU-Regelung dazu in Kraft. Allerdings ist die weniger bahnbrechend, als erwartet.
Es hätte alles so schön sein können. Endlich nicht mehr auf die neusten Serien warten müssen. Überall und direkt mitreden können. Auch innerhalb der EU sind bestimmte Inhalte nicht für alle Länder freigegeben. Und genau um diesen letzten Punkt geht es bei der EU-Verordnung.
Eine Liste voller Ausnahmen
Bereits im vergangenen Jahr wurde die EU-Verordnung zum Geoblocking verabschiedet. Es regelt etwa folgenden Fall: Ein deutsches Abo bei Netflix, Spotify oder Sky war in anderen europäischen Ländern nicht verfügbar - oder es waren nur andere Inhalte abrufbar. Das soll sich jetzt ändern. Allerdings funktioniert dies nur als Einbahnstraße, erklärt Thomas Otto, Deutschlandfunk-Nova-Korrespondent in Brüssel. Abonnenten aus Deutschland können zwar auch in anderen Ländern auf ihr deutsches Abo-Paket zugreifen. Andersherum funktioniert es nicht: Auf den Heimatstandort kommt es an.
"Ich kann dann mein 'deutsches' Netflix dann auch in Italien am Strand gucken. Allerdings nicht etwa das 'italienische' auch in Deutschland."
Wir haben also dann nur Zugriff auf die Inhalte des Abos, das wir in unserem Heimatland abgeschlossen haben. Das wird mit verschiedenen Kriterien festgelegt, erklärt Thomas Otto: "Anschrift, Konto, IP-Adresse - damit wird dann sozusagen mein Heimatland festgelegt." Der Trick, einfach in den günstigen EU-Ländern Abos abschließen, soll dadurch verhindert werden.
Der große Haken ist aber dieser hier: Die Mitnahme des Abos gilt nur für einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland. Nicht klar geregelt ist indessen, was ein "vorrübergehender Aufenthalt" ist. Zählen jetzt hier nur sechs Monate Auslandssemester oder auch zehn? "Da sind noch wirklich viele Fragen offen", so Korrespondent Thomas Otto.
Auch für Mediatheken relevant
Soweit die Situation bei kostenpflichtigen Streamingdiensten, aber auch für kostenfreie Angebote wie etwa die Mediatheken von Fernseh- und Radiosendern kann die neue Regelungen gelten - muss sie aber nicht. "Theoretisch können diese auch darunter fallen. Das sieht das Gesetz explizit vor", erklärt Thomas Otto.
Die Sender können also davon Gebrauch machen und müssen dann keine zusätzlichen Lizenzen für das erweiterte Streaming erwerben. Aber auch hier bleibt der Haken: Es dürften auch theoretisch nur Personen die Mediatheken ihres Heimatlandes im Ausland schauen.
Urheberrecht hängt vom Land ab
Wie das überprüft werden soll? Vielen kostenlosen Angebot ist eine solche Identitätsprüfung beispielsweise mit eigenen Zugangsdaten viel zu kompliziert, berichtet Thomas Otto, er hat mit der ARD dazu gesprochen. Hier ist die Strategie: Lieber die Mediathek für alle öffnen und nur einige, besonders lizenzierte Inhalte außerhalb Deutschlands sperren.
Wirklich freie Bahn haben Streaming-User also auch in Zukunft nicht. Dass die EU Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer weitergehende Geoblockings-Verbots hat, liegt am sogenannte "Territorialprinzip" wenn es um Urheberrechte geht. Das heißt, dass Lizenzen immer national - also für jedes Land einzeln - verkauft werden. "Daran hält man in der EU fest. Auch weil es da relativ Druck von der Produzentenlobby gibt."
"Solange es dieses Territorialprinzip bei LIzenzen gibt, dass Lizenzen nach einzelnen Ländern verkauft werden, solange wird es auch Geoblocking geben."