ÖPNVBußgeld trotz Handyticket - weil zwei Minuten noch nicht rum sind
In Berlin werden Handytickets im Öffentlichen Nahverkehr strenger kontrolliert. 60 Euro Strafe stehen im Raum, wenn jemand in der Bahn mit einem Handyticket kontrolliert wird, das noch keine zwei Minuten alt ist. Das steckt dahinter.
Verkehrsbetriebe wollen verhindern, dass Fahrgäste ohne Ticket fahren und sich erst dann auf dem Handy ein Ticket kaufen, wenn sie zum Beispiel in der Straßenbahn einen Kontrolleur entdecken. Deshalb gilt zum Beispiel bei den Berliner Verkehrsbetrieben die Regel: Ein Handyticket ist erst dann gültig, wenn es mindestens zwei Minuten alt ist.
Rund 4500 Menschen mussten im vergangenen Jahr ein Bußgeld zahlen, weil Kontrolleure ihr Handyticket in der Bahn nicht akzeptiert hatten. Einen rechtlichen Grund gibt es für die sogenannte Zwei-Minuten-Regel nicht. Das habe eher praktische Gründe, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
"Man will verhindern, dass Leute grundsätzlich ohne Ticket fahren - oder eben noch schnell ein Ticket kaufen, wenn ein Kontrolleur einsteigt."
Die Bedingungen für den Fahrtantritt und die Tickets könne jeder Verkehrsbetrieb selbst gestalten. Die Zwei-Minuten-Regelung habe sich mittlerweile aber bei einigen Verkehrsbetrieben durchgesetzt.
Das Ganze werde nur dann relevant, so der Anwalt, wenn der Kontrolleur im Zug ein Handyticket kontrolliert, bei dem der Zwei-Minuten-Countdown noch läuft.
"Was ganz wichtig ist - und das steht auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dass man vor Fahrantritt das Ticket kauft. Das ist verpflichtend."
Wer sein Ticket kauft und dann spontan schnell in einen Zug springt, habe in der Regel nichts zu befürchten, weil es unwahrscheinlich ist, dass man direkt kurz nach dem Einsteigen kontrolliert wird.
Im Zweifelsfall könne man gegen ein Bußgeld innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.