Studieren im HomeofficeSteuererklärung 2020: So holen Studierende Geld zurück
Die Pandemie hat vieles auf den Kopf gestellt. Vor allem verbringen wir seitdem sehr viel mehr Zeit zu Hause - und das macht sich bei vielen auch an den Kosten bemerkbar. Wir heizen mehr, benötigen mehr Strom für den Laptop oder zum Kochen. Auch bei Studierenden ist das so. Wer normalerweise in der Bibliothek lernt und in der Mensa isst, dürfte einen Unterschied bemerken. Aber: Auch Studierende können sich beim Finanzamt etwas von den Kosten zurückholen.
Eine Steuererklärung machen - das steht für viele während ihres Studiums nicht auf dem Plan. Logisch: Schließlich verdienen die meisten Studierenden nur ein paar hundert Euro in ihrem Nebenjob. Sparen können einige von ihnen aber trotzdem.
"Viele Studierende können etwas sparen - nämlich all diejenigen, die nicht im Erststudium, sondern im Zweitstudium sind. Das sind Master-Studierende oder diejenigen, die vorher eine Berufsausbildung gemacht haben."
Wer zum Beispiel nach dem Bachelor ein Master-Studium macht oder vor dem Medizin-Studium eine Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert hat, kann die Kosten für dieses Studium von der Steuer absetzen - und zwar dann, wenn sie oder er später arbeitet, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Johannes Döbbelt.
Im Studium sind Ausgaben höher als Einnahmen
Das geht über den sogenannten Verlustvortrag. Keine Sorge, das ist weniger kompliziert, als es sich anhört, versichert Johannes. Das bedeutet nur: Studierende machen Verluste - denn normalweise sind die Ausgaben für sie höher als ihre Einnahmen.
"Statistisch betrachtet fallen pro Jahr im Durchschnitt rund acht bis 10.000 Euro Kosten an, die mit dem Studium zusammenhängen. Hauptkostenfaktor ist dabei sicherlich die Unterkunft am Studienort."
Schließlich muss eine Wohnung, vielleicht ein Laptop, Schreibtisch, Bücher, Fahrtkosten und dergleichen bezahlt werden. Steuerberater Raymund Kudraß sagt: So kommen im Durchschnitt jährlich bis zu 10.000 Euro zusammen.
Unter bestimmten Bedingungen lassen sich all diese Dinge aber von der Steuer absetzen, nämlich dann, wenn Studierenden nach dem Studium in den ersten Job einsteigen - egal ob selbstständig oder festangestellt.
Kosten aus dem Homeoffice absetzen
Im Jahr 2020 dürften besonders hohe Kosten im Homeoffice angefallen sein. Studierende können sich einen Teil dieser Kosten aber nur bedingt zurückholen, erklärt Johannes Döbbelt. Ein Arbeitszimmer lässt sich beispielsweise nur dann absetzen, wenn es von den anderen Räumen abgetrennt ist - das dürfte in den wenigsten Studierenden-WGs der Fall sein.
"Für viele Studierende wahrscheinlich interessanter: die doppelte Haushaltsführung. Das betrifft zum Beispiel diejenigen, die während der Pandemie die meiste Zeit in ihrer Heimat verbringen - und nicht an ihrem Studienort."
Unter Umständen können sich Studierende die kompletten Kosten für ihre Wohnung von der Steuer absetzen – also Miete, Strom, Heizung und so weiter. Das gilt für alle, die nur unter der Woche an ihrem Studienort wohnen oder für die, die während der Pandemie die meiste Zeit bei ihren Eltern gewohnt haben.
Die Bedingung: Die Studierenden müssen sich an den gemeinsamen Kosten beteiligt haben. Das muss nicht in Form von Miete sein, sondern kann auch bedeuten, Lebensmittel einzukaufen. Steuerberater Raymund Kudraß betont: Kassenbons als Nachweis unbedingt aufheben!
Lohnt sich nur bei wenig Verdienst
Wer allerdings während seines Studiums in seinem Nebenjob sehr viel Geld verdient, wird später wenig bei den Steuern sparen. Im Zweifel: Bei einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfe-Verein der eigenen Stadt nachfragen, was für einen in Frage kommt.