StealthingHeimlich das Kondom abziehen
Wenn Männer beim Sex heimlich das Kondom entfernen, nennt man das "Stealthing". Betroffene fühlen sich regelrecht missbraucht. Jurist Udo Vetter sagt: "Das ist eine Vergewaltigung".
Es ist weder harmlos noch ein Spaß: Wenn ein Mann beim Sex heimlich das Kondom abzieht, führt das bei den Betroffenen zu großen Ängsten. Frauen fürchten, ungewollt schwanger zu sein. Der oder die Partnerin könnte sich außerdem mit einer sexuell übertragbaren Krankheit angesteckt haben.
Die amerikanische Juristin Alexandra Brodsky hat mit Opfern gesprochen. Für sie ist klar: Wird das Kondom ohne Zustimmung entfernt, ist das kein einvernehmlicher Sex. Man müsse das als juristische Straftat behandeln.
"Wir haben ja eine ganz neue Rechtslage. Das Gesetz über die Vergewaltigung wurde ja vor einigen Monaten grundlegend geändert[...] Dieser Fall von Täuschung ist nach der neuen Rechtslage jetzt vom Strafgesetz erfasst."
Stealthing ist Vergewaltigung
Der deutsche Jurist Udo Vetter sagt: Ja, Stealthing ist eine Vergewaltigung. Denn wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden, ist das strafbar. Die andere Person hatte schließlich einen "erkennbar entgegenstehenden Willen" - nämlich Geschlechtsverkehr mit Kondom zu haben.
Es gibt Internetforen, in denen Männer Tipps austauschen, wie sie das Kondom besonders unauffällig abziehen können. In der Schweiz allerdings wurde ein Mann auf Grund von Stealthing bereits wegen Vergewaltigung verurteilt. Dem Juristen Udo Vetter - Strafverteidiger mit Schwerpunkt Sexualstraftaten - sind solche Fälle in Deutschland bislang nicht unter gekommen.
Heimlich, schnell und leise
Das neue Gesetz nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch ist für alle Fälle dieser Art vollkommen ausreichend, meint Udo Vetter. In ihm wird sogar wörtlich auf ein Überraschungsmoment eingegangen - das wäre also der Moment, in dem ein Partner heimlich das Kondom entfernt, während der andere gerade so gar nicht damit rechnet.
"Zu allem Überfluss steht in dem neuen Gesetz auch noch drin, der Täter darf ein Überraschungsmoment nicht ausnutzen."
Höchststrafen bis zu 5 Jahren, möglicherweise sogar bis zu 15 Jahren, können laut Udo Vetter im Fall von Stealthing verhängt werden.