Start-up AU-ScheinKrankschreibung per Whatsapp

Ein Start-up aus Hamburg bietet einen Service an, mit dem man sich per Whatsapp eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen und krankschreiben lassen kann. Das ist nicht unproblematisch.

Can Ansay ist 42 Jahre alt, Jurist und Gründer des Startups AU-Schein. Seine Geschäftsidee: Krankschreibungen per WhatsApp. Der Service funktioniert über eine Website. Auf der müssen Fragen zu Symptomen beantwortet werden. Außerdem wird nach den persönlichen Daten und der Krankenversicherungsnummer gefragt. Danach wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gegen eine Gebühr von neun Euro ausgestellt und per WhatsApp zugestellt.

Das Unternehmen wirbt damit, dass der Service juristisch geprüft ist, mit den Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) übereinstimmt und die zugesandte AU von Arbeitgebern anerkannt wird. Möglich ist der Service, weil das bis 2018 in Deutschland gültige "ausschließliche Fernbehandlungsverbot" gelockert wurde. Es wird allerdings nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt.

In Hamburg zum Beispiel, wo der Service registriert ist, dürfen Ärzte nur dann einen AU per Internet ausstellen, wenn der Patient oder die Patientin bereits ein mal persönlich vorstellig waren.

AU-Schein funktioniert nur bei Erkältungen

Andere Bundesländer wie etwa Schleswig-Holstein handhaben das lockerer. Da dürfen Ärzte auch dann PatientInnen aus der Ferne behandeln, wenn sie die vorher noch nie gesehen haben. Deshalb arbeitet das Startup von Can Ansay aktuell mit Ärzten aus Schleswig-Holstein zusammen. Allerdings funktioniert das Ganze vorerst nur für Erkältungen und nicht für andere Erkrankungen.

Wählen NutzerInnen im Fragebogen untypische Beschwerden, wie zum Beispiel hohes Fieber oder bestimmte Risikofaktoren, wie etwa eine Schwangerschaft oder starke Schmerzen, empfiehlt der Service den Arztbesuch und bricht den Vorgang ab. Dann wird keine AU per Ferndiagnose ausgestellt. Außerdem darf der Service nur zwei Mal im Jahr genutzt werden. Damit sollen Menschen ausgesiebt werden, die sich jeden Montag plötzlich krank fühlen.

Kritik von der Ärztekammer

Pedram Emami, Präsident der Hamburger Ärztekammer, sieht den Service kritisch. In einem Interview mit Golem.de gibt er zu bedenken, dass auch hinter einer harmlos wirkenden Erkältung eine gravierende Erkrankung stecken könne. Und er stellt die Frage, wie sicher gestellt werden könne, ob der Patient auf der Versichertenkarte auch wirklich die Person ist, die die Krankschreibung einfordert. Und tatsächlich kann das eine Krankschreibefabrik aus dem Netz nicht genau prüfen.

"Der Service differenziert gar nicht nach Tätigkeit, sondern unterstellt pauschal, dass man mit einer Erkältung per se arbeitsunfähig ist."

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke macht sich auch Gedanken um den Datenschutz - schließlich werden eine ganze Reihe von Informationen von der Gesundheit bis zur Versicherungsnummer angegeben. "Kann ich sicherstellen, dass die Daten nicht doch an den Facebook-Konzern weitergegeben werden?", fragt Solmecke in einem Artikel. "Wir als Datenschützer jedenfalls sind alarmiert, wenn wir lesen, dass hier solche Daten über einen amerikanischen Konzern übertragen werden."

Juristisch gesehen ist die AU des Webdienstes aktuell bundesweit gültig. Das heißt, der Chef oder die Chefin müssen sie anerkennen. Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür kritisiert auf handwerk.com allerdings, dass der Service nicht differenziert, ob man tatsächlich zu Hause bleiben muss. Denn ob jemand mit Erkältungssymptomen arbeitsunfähig ist, hänge auch von der Tätigkeit ab, sagt sie.