Paragraf 129Absurde Ermittlung gegen Zentrum für Politische Schönheit
Das Zentrum für Politische Schönheit ist bekannt für seine teils umstrittene Aktionskunst. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen das Künstlerkollektiv. Der Vorwurf lautet: kriminelle Vereinigung. Der Strafverteidiger Udo Vetter sieht darin gleich zwei Skandale.
Es geht um eine Aktion des Zentrums für Politische Schönheit aus dem Jahr 2017. Das Kollektiv hatte eine Nachbildung des Holocaust-Mahnmals in direkter Nachbarschaft zum Anwesen des AfD-Politikers Björn Höcke aufgebaut. Es gab deshalb verschiedene zivilrechtliche Verfahren gegen das Zentrum, doch diese wurden eingestellt. So auch ein Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.
Doch gegen das Zentrum wird noch immer ermittelt. Auch eineinhalb Jahre später. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches wegen Verdachts auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung".
Kriminelle Vereinigung steht eigentlich für organisierte Kriminalität
Für Udo Vetter sind die Ermittlungen nicht nachvollziehbar. Da werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, sagt der Strafverteidiger. Paragraf 129 des Strafgesetzbuches sei zwar offen formuliert, so Udo Vetter. "Aber die Rechtssprechung sagt nicht umsonst, bitte schaut auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit." Kriminelle Vereinigungen stünden im Zusammenhang mit schweren Straftaten. Meist gehe es um organisierte Kriminalität.
"Die kriminelle Vereinigung ist als Straftatbestand nicht geeignet, Alltagskriminalität oder Kriminalität von geringem Umfang zu verfolgen."
Bei Paragraf 129 ginge es nicht darum, dass man zusammen aktiv sei, sagt Vetter. Gemeinsam eine Brille in der Drogerie klauen, mache die Täter noch nicht zu einer kriminellen Vereinigung. "Denn es fehlt die Verhältnismäßigkeit", sagt Udo Vetter. So auch im Fall des Zentrums: Denn den Künstlern wird keine besonders schwerwiegende Straftat vorgeworfen.
"Die Ermittlung ist schon deshalb absurd, weil den Künstlern keine besonders schwerwiegende Straftat, die unser Gemeinwohl gefährdet, zu Last gelegt wird."
Der Vorwurf lautet, dass das Kollektiv einen Politiker - nämlich Björn Höcke - beobachtet habe. Die Frage sei, was "beobachten" genau bedeute, so Udo Vetter. Aber selbst, wenn der Vorwurf zutreffe, werde aus dem Zentrum keine kriminelle Vereinigung. Das Kollektiv sei nicht vergleichbar mit der Cosa Nostra oder der RAF.
Udo Vetter glaubt deshalb, dass sich die Staatsanwaltschaft auf glattem Eis bewegt und damit vor Gericht scheitert.
"Ich bin mir sicher, dass die Staatsanwaltschaft Gera hier noch einen ordentlichen Dämpfer erleben wird. Denn, was die da machen, ist völlig überzogen."
Aber in den Ermittlungen sieht Udo Vetter gleich noch einen Skandal. Denn das Kollektiv wusste nichts davon. Die Staatsanwaltschaft müsse nicht sofort Beschuldigte über Ermittlungen informieren, um zum Beispiel den Erfolg nicht zu gefährden, so Udo Vetter. Aber eineinhalb Jahre seien zu lang, ohne dass die Beschuldigten informiert würden und sich zu den Vorwürfen äußern könnten. "Das verstößt gegen das Grundrecht auf das rechtliche Gehör und des fairen Verfahrens", sagt Udo Vetter.
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