Berliner StaatsanwaltschaftEinsatz gegen homophobe Übergriffe
Mit einer eigenen Abteilung geht die Berliner Staatsanwaltschaft gegen homo- und transphobe Übergriffe vor. Auch kleinere Delikte werden konsequent verfolgt. Opfer sollen zudem leichter Anzeige erstatten können.
Die Dunkelziffer ist hoch, doch schon die offiziell erfassten Zahlen zeigen einen Anstieg: Bis Ende Juli 2017 hat es in Deutschland 130 Übergriffe gegen Schwule, Lesben, Bi-, Inter- und Transsexuelle gegeben. Im gleichen Zeitraum 2016 waren es 102 Delikte.
Erste Anlaufstelle: Staatsanwaltschaft Berlin
Die Staatsanwaltschaft Berlin will gegen jegliche solcher Übergriffe noch gezielter vorgehen. Mit einer eigenen Abteilung will sie verhindern, dass Vorfälle zu schnell zu den Akten gelegt werden oder erst gar nicht angezeigt werden. So wie im Fall von Eli aus Berlin, er beschreibt, was ihm und seinem Freund an einem ganz normalen Abend in Berlin passierte.
"Vier Männer haben uns beobachtet, wie wir rumgealbert haben, zärtlich waren. Plötzlich standen sie auf, haben meinem Freund in den Rücken geboxt, uns gegen die Glas-Vitrine geschubst und sind abgehauen. Wir waren total schockiert. Anzeige, na ja, was hätte die Polizei tun sollen?"
Die Bandbreite der Straftaten reicht von Körperverletzungen, Nötigung, Sachbeschädigung bis hin zu Volksverhetzung oder Erpressung. Jeder Fall sei unterschiedlich, so Oberstaatsatsanwältin Ines Karl. Sie ist gemeinsam mit Staatsanwalt Markus Oswald speziell gegen homophobe Hasskriminalität eingesetzt.
Das heißt: Alle Fälle mit diesem Thema landen bei ihnen, Opfer können sie direkt telefonisch kontaktieren. Auch kleinere Delikte wie Beleidigungen werden konsequent verfolgt. Auf diese Weise können Straftaten mit einem trans- oder homophoben Hintergrund noch besser erfasst werden. Denn nicht in allen Städten und Gemeinden gibt es Zahlen dazu.
Gegen eine ganze Gruppe
Dass es eine gesonderte Anlaufstelle gibt, ist nicht nur durch höhere Fallzahlen begründet. Es gehe auch um Vertrauensarbeit: Noch bis 1994 galt Homosexualität in Deutschland als Straftat. Aus dieser Zeit gebe es nach wie vor Vorbehalte gegenüber der Polizei. Ines Karl hebt hervor, dass es nicht um individuelle Beleidigungen oder Angriffe gehe, sondern um die Herabsetzung einer ganzen Gruppe. Selten bleibe es außerdem bei nur einer Straftat.
„Wir denken, dass jemand der eine homo- oder transphobe Haltung hat, nicht nur einer einzelnen Person gegenüber straffällig wird, sondern dass auch bei anderen Aufeinandertreffen Übergriffe stattfinden.“
Aus einer Studie der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Täter überwiegend männlich, über 21 Jahre alt und Deutsche sind.
Anzeigen - bringt das was?
Dass die Fallzahlen gestiegen sind, erklärt sich die Berliner Staatsanwaltschaft auch damit, dass sich mehr Menschen trauen Anzeige zu erstatten. Dennoch stellen die Anzeigen vermutlich nur einen Bruchteil der tatsächlichen Übergriffe dar. Nach Schätzungen könne die Dunkelziffer bei 80 Prozent liegen.
Aus Angst vor einem Outing, schlechten Erfahrungen mit Behörden (auch in anderen Ländern) oder der Sorge, nichts erreichen zu können, würden viele Opfer vor einer Anzeige zurückschrecken, so Ines Karl. Sie rät aber in jedem Fall zur Anzeige. Denn nur so lasse sich das Ausmaß der Übergriffe ans Licht zu bringen. Und dies sei auch entscheidend für die Kriminalprävention.